Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.
Eine Genossenschaft ist eine Gesellschaft mit unbegrenzter und frei wechselnder Mitgliederzahl. Ihr Zweck ist die Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder mittels eines gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes.
Die Genossenschaft beschränkt sich aber nicht nur auf rein wirtschaftliche Aktivitäten. Durch den gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb kann die Genossenschaft ebenso die sozialen oder die kulturellen Belange ihrer Mitglieder fördern.
Eine Genossenschaft muss in das Genossenschaftsregister eingetragen werden. Die Anmeldung muss durch alle Mitglieder des Vorstandes erfolgen. Die Anmeldung durch einen Bevollmächtigten ist ausgeschlossen.
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie eine Eintragungsmitteilung.
Hinweis: Die in das Genossenschaftsregister eingetragene Genossenschaft ist eine rechtsfähige juristische Person und aufgrund der gewählten Gesellschaftsform automatisch Kaufmann.
Die Anmeldung erfolgt bei dem zuständigen Registergericht des Landes Hessen. Zuständig ist das Registergericht, in dessen Bezirk die Genossenschaft ihren Sitz hat.
Hinweis:
Die Anmeldung ist elektronisch in notariell beglaubigter Form einzureichen.
Bitte geben Sie in der Anmeldung zusätzlich an, welche Vertretungsbefugnis die Vorstandsmitglieder haben.
Die Höhe der Gebühr für die Eintragung bestimmt sich nach dem Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (GNotKG) in Verbindung mit der Verordnung über Gebühren in Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregistersachen. Daneben fallen Auslagen für die öffentliche Bekanntmachung der Eintragung an.
Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (GenG)
Verordnung über das Genossenschaftsregister
Verordnung über Gebühren in Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregistersachen (HRegGebV)
Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (GNotKG)
Für Sachverhalte, die vor dem 01.08.2013 anhängig oder Kosten und Gebühren, die vor dem 01.08.2013 fällig geworden sind, gilt die KostO (Gesetz über die Kosten in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit)
Hessisches Ministerium der Justiz,
29.07.2013
Sie wollen sich selbständig machen, ein Unternehmen oder eine neue Niederlassung gründen? Sie wollen einen Handwerksbetrieb, ein Restaurant oder eine Rechtsanwaltskanzlei eröffnen? Und Ihre Zeit nicht für Behördengänge opfern?
Sie wollen eine Gaststätten- oder eine Maklererlaubnis beantragen? Ein Gewerbe an-, um- oder abmelden?
Kein Problem: Diese und viele weitere Anliegen, für die Sie bisher verschiedene Behörden aufsuchen mussten, können Sie nun online, rund um die Uhr und im Eiltempo über den Einheitlichen Ansprechpartner Hessen (EAH) bequem von zu Hause oder Ihrem Büro aus abwickeln.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.eah.hessen.de
Hier können Sie den Flyer des Einheitlichen Ansprechpartner Hessen herunterladen: Info-Flyer Download