Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.
Sie benötigen eine Genehmigung für die Erprobung als auch Vorführung bei Anwesenheit von Besuchenden und Mitwirkenden, wenn Sie
Wenn Sie einen Auftritt mit pyrotechnischen Gegenständen wie beispielsweise Feuerwerke in Film-, Musical- und Fernsehstätten sowie in Theatern und bei Konzerten planen oder vorführen wollen, müssen Sie eine Genehmigung beantragen.
Die Genehmigung von pyrotechnischen Gegenständen für die Erprobung als auch Vorführung bei Anwesenheit von Besuchenden und Mitwirkenden in Fernseh-, Musical- und Filmstätten sowie in Theatern und bei Konzerten können Sie schriftlich und online beantragen. Der Antrag geht bei der zuständigen Behörde ein.
Wenn Sie die Genehmigung schriftlich beantragen wollen:
Wenn Sie die Genehmigung Online beantragen wollen:
Gegebenenfalls Nachweis des Befähigungsscheines oder den Nachweis der Erlaubnis
EUR 53,00 pro halbe Stunde Tätigkeit, inklusive Wegezeit, Büroarbeitszeit und Abnahme vor Ort
Fahrkostenpauschale: EUR 8,10
Die Genehmigung muss mindestens 2 Wochen vor Datum des Bühnenauftritts beantragt werden.
Die Bearbeitung dauert je nach Aufwand mindestens 14 Tage.
§ 23 Abs. 6 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1.SprengV)
Gegen den Bescheid kann innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe Widerspruch bei der zuständigen Behörde eingelegt werden.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
- Amt Feuerwehr -
Westphalensweg 1
20099 Hamburg
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Hier können Sie den Flyer des Einheitlichen Ansprechpartner Hessen herunterladen: Info-Flyer Download