Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.
Erste Hilfe bei Vergiftungen:
Grundsätzliches Verhalten bei Vergiftungen:
Ruhe bewahren! Jedes übereilte Verhalten vermeiden.
Giftnotruf Mainz (+49 6131-19240),
Hausarzt oder Rettungsdienst (112)
anrufen und Folgendes angeben:
•Was ist passiert?
•Wer hat sich vergiftet? (Alter und Körpergewicht)
•Wie erfolgte die Vergiftung?
•Wann erfolgte die Vergiftung?
•Wieviel? (Anzahl, Menge oder Volumen, Häufigkeit)
Auffällige Erscheinungen schildern. Insbesondere Bewusstseinslage, Atmung und äußere Auffälligkeiten. Bei ausreichender Kenntnis der Situation kann die Beratungsstelle bei Vergiftungen oder auch der Hausarzt Entscheidungshilfen sowie Anweisungen zur Ersten Hilfe geben.
Bei bewusstlosen Personen sollte man in jedem Falle den Rettungsdienst informieren!
Deshalb:
Erst anrufen, dann handeln! Nur so können sowohl Unter- als auch Übertherapien wie unnötige Klinikaufenthalte verhindert werden.
Giftnotruf Mainz (+49 6131-19240),
Hausarzt oder Rettungsdienst (112)
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
25.10.2016
Sie wollen sich selbständig machen, ein Unternehmen oder eine neue Niederlassung gründen? Sie wollen einen Handwerksbetrieb, ein Restaurant oder eine Rechtsanwaltskanzlei eröffnen? Und Ihre Zeit nicht für Behördengänge opfern?
Sie wollen eine Gaststätten- oder eine Maklererlaubnis beantragen? Ein Gewerbe an-, um- oder abmelden?
Kein Problem: Diese und viele weitere Anliegen, für die Sie bisher verschiedene Behörden aufsuchen mussten, können Sie nun online, rund um die Uhr und im Eiltempo über den Einheitlichen Ansprechpartner Hessen (EAH) bequem von zu Hause oder Ihrem Büro aus abwickeln.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.eah.hessen.de
Hier können Sie den Flyer des Einheitlichen Ansprechpartner Hessen herunterladen: Info-Flyer Download