Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.
Wenn Sie in Deutschland studieren wollen, müssen Sie vor der Einreise ein Visum für Studierende beantragen. Abhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit kann die Einreise erleichtert sein.
Kein Visum für die Einreise benötigen:
Alle anderen ausländischen Studienbewerberinnen und Studienbewerber benötigen bereits vor der Einreise einen Aufenthaltstitel in Form eines nationalen Visums.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite des Auswärtigen Amtes "Studentenvisum"
Aufenthaltserlaubnis für Studierende aus Staaten außerhalb EU/EWR beantragen
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Nationales Visum (Einreise in Deutschland)
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Studentenvisum
(Auswärtiges Amt)
Die in Ihrem Heimatstaat zuständige deutsche Auslandsvertretung.
Tipp: Ein Verzeichnis der Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland bietet das Auswärtige Amt auf seinen Onlineseiten.
Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.
Die Kosten sind abhängig von der Art und der Dauer des Aufenthaltstitels.
Die Dauer von der Beantragung bis zur Erteilung des Visums kann länderabhängig unterschiedlich sein. Sie müssen mit einer mehrmonatigen Bearbeitungsdauer rechnen
§ 2 Aufenthaltsgesetz Abs. 3 (AufenthG) (Lebensunterhalt, Krankenversicherung)
§ 3 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Passpflicht)
§ 4 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Erfordernis eines Aufenthaltstitels)
§ 5 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Lebensunterhalt, Krankenversicherung)
§ 16 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Studium)
§§ 39 - 41 Aufenthaltsverordnung (AufenthV) (Einholung des Aufenthaltstitels im Bundesgebiet)
§ 31 Aufenthaltsverordnung (AufenthV) (Zustimmung der Ausländerbehörde zur Visumerteilung)
§ 56 Aufenthaltsverordnung (AufenthV) (Ausweisrechtliche Pflichten
§ 4 Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU) (Nicht erwerbstätige Freizügigkeitsberechtigte)
Weitere Informationen für Ausländer bietet auch die Homepage des Deutschen Akademischen Austausch Dienstes (DAAD).
Studieren und Forschen in Deutschland
(Deutscher Akademischer Austausch Dienst e.V.)
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Weitere Informationen erhalten Sie unter www.eah.hessen.de
Hier können Sie den Flyer des Einheitlichen Ansprechpartner Hessen herunterladen: Info-Flyer Download