Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.
Wenn Sie apothekenpflichtige Arzneimittel versenden wollen, benötigen Sie dazu eine Erlaubnis.
Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).
Versandhandel von Arzneimitteln
(Regierungspräsidiums Darmstadt)
Seit dem 01.01.2023 ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zuständig.
Hinweis: Alle Arzneimittelhändler, die einen Webshop betreiben, sind in einem zentralen Register beim Deutschen Institut für medizinische Dokumentation und Information – DIMDI einzutragen.
Registrierte Arzneimittelhändler
(Deutsches Institut für medizinische Dokumentation und Information - DIMDI)
Verwaltungsgebühr: 150,00 Euro
Das Antragsformular finden Sie im Internetauftritt des Regierungspräsidiums Darmstadt unter „Apotheken“
Apotheken werden regelmäßig behördlich überwacht
(Regierungspräsidium Darmstadt)
Das Institut für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) führt ein Versandapothekenregister, in dem alle deutschen Apotheken mit einer Versandhandelserlaubnis aufgeführt sind. An diese Händler vergibt das DIMDI ein Sicherheitslogo, das die Anbieter auch auf ihrer Homepage abbilden können. Verbraucher können das Versandapothekenregister auf der Homepage des DIMDI einsehen.
Versandapothekenregister
(Deutsches Institut für medizinische Dokumentation und Information – DIMDI)
EU-Sicherheitslogo
Das EU-Sicherheitslogo finden Sie auf Webseiten von Internet-Arzneimittelhändlern, die im Versandhandels-Register erfasst sind.
Für sich allein besitzt es noch keine Aussagekraft. Aber mit drei einfachen Schritten verringern Sie das Risiko, auf Webseiten unseriöser Anbieter zu bestellen:
Regierungspräsidium Darmstadt
Sie wollen sich selbständig machen, ein Unternehmen oder eine neue Niederlassung gründen? Sie wollen einen Handwerksbetrieb, ein Restaurant oder eine Rechtsanwaltskanzlei eröffnen? Und Ihre Zeit nicht für Behördengänge opfern?
Sie wollen eine Gaststätten- oder eine Maklererlaubnis beantragen? Ein Gewerbe an-, um- oder abmelden?
Kein Problem: Diese und viele weitere Anliegen, für die Sie bisher verschiedene Behörden aufsuchen mussten, können Sie nun online, rund um die Uhr und im Eiltempo über den Einheitlichen Ansprechpartner Hessen (EAH) bequem von zu Hause oder Ihrem Büro aus abwickeln.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.eah.hessen.de
Hier können Sie den Flyer des Einheitlichen Ansprechpartner Hessen herunterladen: Info-Flyer Download