Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.
Verstirbt eine Person während einer Reise auf einem Seeschiff, das die Bundesflagge führt, besteht eine Pflicht zur Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt I in Berlin. Der Sterbefall ist dem Schiffsführer unverzüglich mündlich anzuzeigen.
Wenn eine Person während einer Reise auf einem Seeschiff, das die Bundesflagge führt, verstirbt, beurkundet das Standesamt I in Berlin den Sterbefall in seinem Sterberegister.
Die Person, die mit dem verstorbenen in einer häuslichen Gemeinschaft lebte oder – im Verhinderungsfall – eine andere Person, die bei dem Tod zugegen war, erstattet die Sterbeanzeige beim Schiffsführer.
Bitte wenden Sie sich an das Standesamt I in Berlin.
Insbesondere werden folgende Dokumente benötigt:
Die Beurkundung im Sterberegister des Standesamts I in Berlin ist gebührenfrei.
Für die Ausstellung einer Sterbeurkunde fallen Gebühren nach Berliner Landesrecht an.
Es fallen evtl. Gebühren nach Berliner Landesrecht an.
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
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