Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.
Mit der Eignungsprüfung wird die Befähigung nachgewiesen, dass der Bewerber den Steuerberaterberuf auch in der Bundesrepublik Deutschland ordnungsgemäß ausüben kann.
Die Eignungsprüfung ist eine Unterform der Steuerberaterprüfung. Wenn sowohl die Voraussetzungen für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung als auch die Voraussetzungen für die Zulassung zur Eignungsprüfung erfüllt sind, steht es dem Bewerber frei, welche Form der Prüfung er beantragt.
Sie möchten als Steuerberater oder Steuerberaterin in Deutschland tätig werden? Informieren Sie sich hier, um eine Zulassung zur Eignungsprüfung zu beantragen.
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Steuerberaterkammer.
Die Zulassung zu der Eignungsprüfung setzt folgende Bedingungen voraus:
Hinweis:
Ist der Beruf des Steuerberaters im Herkunftsland nicht reglementiert, das heißt ist die Aufnahme und Ausübung der beruflichen Tätigkeit nicht durch Rechts- und Verwaltungsvorschriften an den Besitz bestimmter Berufsqualifikationen gebunden, setzt die Zulassung zur Eignungsprüfung zusätzlich voraus, dass der Beruf des Steuerberaters 1 Jahr in den vorhergehenden 10 Jahren im Herkunftsland in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden ausgeübt wurde.
In diesem Fall muss die zuständige Behörde des Herkunftslandes zusätzlich bescheinigen, dass der Bewerber auf die Ausübung des Berufs vorbereitet wurde.
Die Pflicht zum Nachweis dieser einjährigen Berufserfahrung entfällt jedoch, wenn durch den Ausbildungsnachweis der Abschluss einer reglementierten Ausbildung bestätigt wird.
Hinweis:
Eigene Unterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen; sonstige Unterlagen sind mit einer beglaubigten Übersetzung in deutscher Sprache vorzulegen.
Eine Antragsfrist ist im Gegensatz zur „normalen“ Steuerberaterprüfung für den Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung nicht zu beachten. Allerdings: Anträge auf Zulassung zur regulären Steuerberaterprüfung sind demgegenüber fristgebunden und müssen bis zum 30.04. des jeweiligen Jahres bei der zuständigen Steuerberaterkammer eingereicht werden.
Die zuständige Behörde hat Ihnen den Empfang der Unterlagen innerhalb eines Monats zu bestätigen und gegebenenfalls mitzuteilen, welche Unterlagen fehlen. Nach vollständigem Eingang der Unterlagen setzt die Steuerberaterkammer die Eignungsprüfung an. Sie findet regelmäßig zusammen mit der regulären Steuerberaterprüfung im Oktober jedes Jahr statt.
Antragsvordrucke sind im Internet der Steuerberaterkammern abrufbar.
Hessisches Ministerium der Finanzen
Sie wollen sich selbständig machen, ein Unternehmen oder eine neue Niederlassung gründen? Sie wollen einen Handwerksbetrieb, ein Restaurant oder eine Rechtsanwaltskanzlei eröffnen? Und Ihre Zeit nicht für Behördengänge opfern?
Sie wollen eine Gaststätten- oder eine Maklererlaubnis beantragen? Ein Gewerbe an-, um- oder abmelden?
Kein Problem: Diese und viele weitere Anliegen, für die Sie bisher verschiedene Behörden aufsuchen mussten, können Sie nun online, rund um die Uhr und im Eiltempo über den Einheitlichen Ansprechpartner Hessen (EAH) bequem von zu Hause oder Ihrem Büro aus abwickeln.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.eah.hessen.de
Hier können Sie den Flyer des Einheitlichen Ansprechpartner Hessen herunterladen: Info-Flyer Download