Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.
Die Förderbank für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum ist das zentrale Refinanzierungsinstitut der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft mit Förderauftrag. Vom Standort in Frankfurt am Main aus finanziert die Landwirtschaftliche Rentenbank (Rentenbank) agrarbezogene Vorhaben aller Art.
Die Rentenbank fördert mit zinsgünstigen Darlehen Investitionen in der Agrar- und Ernährungswirtschaft. Die Förderung ist ein Beitrag zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Sektors sowie der Wirtschaftskraft ländlicher Räume im Allgemeinen.Grundsätzlich stehen die Förderdarlehen in diesem Programm auch zur Refinanzierung von Leasingobjekten zur Verfägung
Welche Vorhaben werden finanziert?
Von der Förderung sind ausgenommen:
Konditionen
Art der Förderung: zinsgünstiges Darlehen
Höhe: bis zu 10.000.000,00 Euro pro Endkreditnehmer und Jahr. Der maximal zulässige Darlehensbetrag je Kreditnehmer kann durch EU-rechtliche Vorschriften begrenzt sein.
Finanzierungsanteil: bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionssumme
Auszahlung: 100 Prozent
Laufzeit: 4 - 30 Jahre
Tilgung
Es werden verschiedene Rückzahlungsrhythmen angeboten. Nähere Informationen erhalten Sie auf Anfrage von Ihrer Hausbank oder der Rentenbank. Bis zu 3 tilgungsfreie Anlaufjahre können vereinbart werden.
Zinsbindung: bis maximal 10 Jahre
Sicherheiten: bankübliche Sicherheiten für den Darlehensnehmer (Vereinbarung mit der Hausbank)
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Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf das Förderdarlehen besteht nicht.
Konditionen
(Landwirtschaftliche Rentenbank)
Darlehensrechner
(Landwirtschaftliche Rentenbank)
Programmbedingungen Wachstum und Wettbewerb (Nr. 251)
(Landwirtschaftliche Rentenbank)
Programmbedingungen Wachstum und Wettbewerb Leasing (Nr. 263)
(Landwirtschaftliche Rentenbank)
Die Rentenbank vergibt die Darlehen nicht direkt, sondern über die von Ihnen gewählte Hausbank. Dort stellen Sie vor Beginn des Vorhabens den Antrag.
Kredit-Kontakte
(Landwirtschaftliche Rentenbank)
Antragsberechtigte: kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Agrar- und Ernährungswirtschaft
Fördervoraussetzungen
Die geplanten Investitionen dienen
Welche Unterlagen im Einzelnen nötig sind, teilt Ihnen Ihre Hausbank mit.
Kreditzinsen.
Die Hausbank ist berechtigt, bis zu einer Darlehenssumme von einschließlich 125.000,00 Euro eine einmalige Bearbeitungsgebühr von bis zu 1 Prozent einzubehalten. Bei höheren Darlehensbeträgen ist die Bearbeitungsgebühr auf 1.250,00 Euro begrenzt.
Konditionen
(Landwirtschaftliche Rentenbank)
Sie müssen das Darlehen vor Beginn Ihres Vorhabens bei der Hausbank beantragen.
Landwirtschaftliche Rentenbank
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Kein Problem: Diese und viele weitere Anliegen, für die Sie bisher verschiedene Behörden aufsuchen mussten, können Sie nun online, rund um die Uhr und im Eiltempo über den Einheitlichen Ansprechpartner Hessen (EAH) bequem von zu Hause oder Ihrem Büro aus abwickeln.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.eah.hessen.de
Hier können Sie den Flyer des Einheitlichen Ansprechpartner Hessen herunterladen: Info-Flyer Download