Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.
Ziel der Förderung ist die strategische Planung, Vorbereitung und Umsetzungsbegleitung von kommunalen Breitbandprojekten zur Gigabit-Versorgung. Kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Institutionen sollen unmittelbare Unterstützung bei der Vorbereitung und Umsetzung geförderter Breitbandprojekte erhalten.
Darüber hinaus sollen Strategien, Studien und Konzepte Entscheidungsträgern im kommunalen Raum Unterstützung bei strategischen Fragen des Breitbandausbaus liefern.
Förderung von Machbarkeitsuntersuchungen, Planungs- und Beratungsleistungen und sonstige Aufwendungen, die der Vorbereitung und Durchführung von geförderten Breitbandausbaumaßnahmen dienen.
- Sie stellen den Antrag online über das Kundenportal der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen.
- Der Antrag wird anschließend bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) geprüft.
- Bei positivem Verlauf erteilt die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) die Förderzusage.
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Sie dürfen mit dem Vorhaben noch nicht begonnen haben.
Es fallen keine Kosten an.
Für dieses Förderprogramm gibt es keine Antragsfrist.
Für dieses Förderprogramm kann keine pauschale Bearbeitungsdauer genannt werden. Dies ist abhängig von mehreren Faktoren, auf die die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen keinen Einfluss hat.
Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Hessische Staatskanzlei, Bereich der Hessischen Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung.
Sie wollen sich selbständig machen, ein Unternehmen oder eine neue Niederlassung gründen? Sie wollen einen Handwerksbetrieb, ein Restaurant oder eine Rechtsanwaltskanzlei eröffnen? Und Ihre Zeit nicht für Behördengänge opfern?
Sie wollen eine Gaststätten- oder eine Maklererlaubnis beantragen? Ein Gewerbe an-, um- oder abmelden?
Kein Problem: Diese und viele weitere Anliegen, für die Sie bisher verschiedene Behörden aufsuchen mussten, können Sie nun online, rund um die Uhr und im Eiltempo über den Einheitlichen Ansprechpartner Hessen (EAH) bequem von zu Hause oder Ihrem Büro aus abwickeln.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.eah.hessen.de
Hier können Sie den Flyer des Einheitlichen Ansprechpartner Hessen herunterladen: Info-Flyer Download