Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.
Bei der Feuerschutzsteuer sind Sie als Versicherer der Steuerschuldner. Sie müssen daher eine Feuerschutzsteueranmeldung an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) senden.
Der deutschen Feuerschutzsteuer unterliegen alle gezahlten Entgelte für Feuerversicherungen, einschließlich:
Der Steuersatz ist je nach Versicherung unterschiedlich hoch:
Versicherungen, die hier nicht genannt sind, unterliegen nicht der Feuerschutzsteuer, auch wenn sie teilweise auf Gefahren entfallen, die Gegenstand einer Feuerversicherung sein können.
Anmeldungszeitraum ist grundsätzlich der Kalendermonat. Hat die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr insgesamt nicht mehr als EUR 2.400 betragen, ist Anmeldungszeitraum das Kalendervierteljahr. Bis einschließlich EUR 400,00 ist Anmeldungszeitraum das Kalenderjahr. Über das BZStOnline-Portal (BOP) können Sie die Feuerschutzsteueranmeldung auch online einreichen. Dafür müssen Sie sich im BOP registrieren.
Hinweis: Als Versicherer sind Sie verpflichtet, zur Feststellung der Steuer und der Grundlagen Ihrer Berechnung Aufzeichnungen zu führen. Geht die Steueranmeldung nicht rechtzeitig bei dem BZSt ein, kann ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden. Haben Sie als Versicherer Ihren Sitz nicht in der EU (Drittlandversicherer), kann ein in der EU ansässiger Bevollmächtigter die Feuerschutzsteueranmeldung für Sie einreichen. Haben Sie als Drittlandversicherer keinen Bevollmächtigten, müssen Ihre Versicherungsnehmer die Feuerschutzsteueranmeldung an das BZSt senden.
Die Feuerschutzsteueranmeldung gilt als Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung.
Wenn Sie als Versicherer Entgelte für Feuerversicherungen erhalten, müssen Sie die Feuerschutzsteuer selbst errechnen und eine Feuerschutzsteueranmeldung einreichen.
Ihre Feuerschutzsteueranmeldung können Sie online oder schriftlich einreichen.
Anmeldung Online:
Bei schriftlicher Anmeldung:
Sollten Sie kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, überweisen Sie den fälligen Betrag bitte an folgendes Bankkonto:
Empfänger: Bundeskasse Trier
Institut: Bundesbank Filiale Saarbrücken
IBAN: DE89 5900 0000 0059 0010 70
BIC: MARKDEF1590
Verwendungszweck: Steuernummer und Zeitraum für den angemeldet wird.
keine
keine
keine
Hinweis: Ihre Steueranmeldung gilt sofort als Steuerfestsetzung und unterliegt dem Vorbehalt der Nachprüfung.
Formulare:
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Bundesministerium der Finanzen
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