Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.
Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen im Bergbau tätig sind, müssen Sie der zuständigen Unfälle, bei denen eine Person mehr als 3 Tage ganz oder teilweise arbeitsunfähig ist.
Unfälle im Bergbau, bei dem eine Person mehr als 3 Tage ganz oder teilweise arbeitsunfähig ist, müssen Sie der zuständigen Behörde melden.
Sie können einen Betriebsunfall online über die Plattform „BergPass“ oder direkt bei Ihrer zuständigen Bergbehörde melden.
Betriebsunfall online melden:
Betriebsunfall direkt einreichen:
Weitere Verfahrensschritte:
Die zuständige Behörde prüft Ihre Angaben und die eingereichten Unterlagen. Sollten Unterlagen fehlen, wird sich die Behörde mit Ihnen in Verbindung setzen.
Sie sind mit Ihrem Unternehmen im Bergbau tätig und es kommt zu einem Unfall, bei dem mindestens eine Person 3 Tage oder länger arbeitsunfähig oder teilweise arbeitsunfähig wird.
Sie müssen die Anzeige unverzüglich stellen.
§ 10 UnterlagenBergV i.V.m. § 74 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BBergG; § 25 Abs. 1 S. 1 SGB VII
Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB)
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (MWVLW)
Sie wollen sich selbständig machen, ein Unternehmen oder eine neue Niederlassung gründen? Sie wollen einen Handwerksbetrieb, ein Restaurant oder eine Rechtsanwaltskanzlei eröffnen? Und Ihre Zeit nicht für Behördengänge opfern?
Sie wollen eine Gaststätten- oder eine Maklererlaubnis beantragen? Ein Gewerbe an-, um- oder abmelden?
Kein Problem: Diese und viele weitere Anliegen, für die Sie bisher verschiedene Behörden aufsuchen mussten, können Sie nun online, rund um die Uhr und im Eiltempo über den Einheitlichen Ansprechpartner Hessen (EAH) bequem von zu Hause oder Ihrem Büro aus abwickeln.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.eah.hessen.de
Hier können Sie den Flyer des Einheitlichen Ansprechpartner Hessen herunterladen: Info-Flyer Download