Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.
Das Hessische Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub regelt neben den Freistellungsvoraussetzungen hessischer Beschäftigter auch ein zweistufiges die Anerkennungsverfahren für Träger*innen und deren Veranstaltungen:
Haben Sie Fragen zum Anerkennungsverfahren, wenden Sie sich bitte das
Hessische Ministerium für Soziales und Integration
Fachreferat „Arbeitsschutzpolitik, Arbeitnehmerweiterbildung, menschengerechte Arbeitsgestaltung“
Tel.: 0611/3219-3673
E-Mail: bildungsurlaub@hsm.hessen.de.
Ein interessierter Veranstalter muss nachfolgende Voraussetzungen zwingend erfüllen um als Träger*in anerkannt werden zu können:
Darüber hinaus muss der Veranstalter anerkennungsfähige Veranstaltungen planen durchzuführen. Entsprechende Veranstaltungen müssen folgende Bedingungen erfüllen:
Die Veranstaltungen müssen den Zielsetzungen der politischen Bildung, der beruflichen Weiterbildung oder der Schulung zur Wahrnehmung eines Ehrenamtes entsprechen.
Die gesetzlichen Defninitionen stellen sich wie folgt dar:
Politische Bildung soll Beschäftigte in die Lage versetzen, ihren Standort in Betrieb oder Gesellschaft sowie gesellschaftliche Zusammenhänge zu erkennen. Bildungsurlaub zur politische Bildung verfolgt das Ziel, das Verständnis der Beschäftigten für gesellschaftliche, soziale oder politische Zusammenhänge zu verbessern, um damit die in einem demokratischen Gemeinwesen anzustrebende Mitsprache in Staat, Gesellschaft oder Betrieb zu fördern.
Berufliche Weiterbildung soll den Beschäftigten ermöglichen, ihre berufliche Qualifikation zu erhalten, zu verbessern oder zu erweitern, und ihnen in nicht unerheblichem Umfang die Kenntnis gesellschaftlicher Zusammenhänge vermittelen, damit sie ihren Standort in Betrieb oder Gesellschaft erkennen.
Schulungen für die Wahrnehmung eines Ehrenamtes sollen die Beschäftigten in die Lage versetzen, ein übernommenes Ehrenamt ausüben zu können. Neben der Vermittlung der erforderlichen Kenntnisse zur Ausübung des Ehrenamtes ist Beschäftgiten zugleich in nicht unerheblichem Umfang die Kenntnis gesellschaftlicher Zusammenhänge zu vermitteln, damit sie ihren Standort in Betrieb oder Gesellschaft erkennen.
Durch Rechtsverordnung als Ehrenamtsbereiche wurden festgelegt:
Informationen dazu entnehmen Sie bitte der PDF "Informationen für interessierte Veranstalter*innen.
Die Anerkennung als Träger*in sowie die spätere Veranstaltungsanerkennung sind gebührenfrei.
Frist für bereits anerkannte Träger*innen:
Der Antrag zur Anerkennung von Bildungsurlaubsveranstaltungen muss mind. 10 Wochen vor Veranstaltungsbeginn dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration vorgelegt werden.
Sie haben bereits eine Anerkennung als Bildungsurlaub für Ihre Veranstaltungen aus einem anderen Bundesland? Informationen dazu finden Sie auf der folgenden Seite:
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
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Hier können Sie den Flyer des Einheitlichen Ansprechpartner Hessen herunterladen: Info-Flyer Download