Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.
Sie können Ihre bestehende Fahrerlaubnis um eine Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E, D, DE, D1 oder D1E erweitern.
Die Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E, D, DE, D1 oder D1E wird längstens für fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Fahrerlaubnisinhabers um fünf Jahre verlängert werden.
Sie können Ihre bestehende Fahrerlaubnis um eine Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 oder D1E erweitern.
Sie müssen einen Antrag bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen.
Die Zuständigkeit obliegt der Fahrerlaubnisbehörde.
Die Gebühr richtet sich der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweiligen Fassung.
Eine Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 oder D1E wird längstens für fünf Jahre erteilt.
Die Erteilung einer Fahrerlaubnis kann frühestens sechs Monate vor Erreichen des jeweiligen Mindestalters Behörde beantragt werden.
Je nach Auslastung der jeweils zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
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Hier können Sie den Flyer des Einheitlichen Ansprechpartner Hessen herunterladen: Info-Flyer Download