Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.
Wer gewerbsmäßig oder selbständig im Rahmen sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen bei der erstmaligen Inbetriebnahme einer ortsfesten Anlage oder außerhalb einer ortsfesten Anlage Begasungen mit Begasungsmitteln durchführen will, muss dies der zuständigen Behörde schriftlich mitteilen.
Zudem kann einer Sammelanzeige zugestimmt werden, wenn Begasungen regelmäßig wiederholt werden und dabei die in der Anzeige beschriebenen Bedingungen unverändert bleiben.
Für Tätigkeiten mit Begasungsmitteln sind neben den Grundpflichten der GefStoffV auch die Vorgaben des Anhangs I Nr. 4 GefStoffV zu beachten.
Wenn Sie eine Begasungstätigkeit durchführen wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde mitteilen.
Eine Begasungstätigkeit können Sie per Mail oder postalisch der zuständigen Behörde anzeigen.
Sie reichen bei Ihrer Anzeige die erforderlichen Unterlagen ein.
Die zuständige Behörde prüft Ihre Anzeige auf Vollständigkeit.
Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen
Die Zuständigkeit obliegt den Abteilungen für Arbeitsschutz der Regierungspräsidien (RP) des Landes Hessen.
Begasungen dürfen nur durchgeführt werden, soweit nicht damit zu rechnen ist, dass ihre Verwendung im einzelnen Anwendungsfall schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Menschen, Nicht-Zielorganismen oder auf die Umwelt hat.
Unternehmensbezogene Anzeige
Tätigkeitsbezogene Anzeige
Es fallen Gebühren und Auslagen an.
Die gesetzlich vorgeschriebenen Fristen sind zu beachten.
Zeitnah nach Antragseingang
§15d Absatz 3 i. V. m. Anhang I Nr. 4.2.2 der GefStoffV
Der Rechtsbehelf wird im Bescheid mitgeteilt.
Mitteilung über beabsichtigte Tätigkeiten mit Begasungsmitteln nach TRGS 512; TRGS 513; TRGS 522
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
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Hier können Sie den Flyer des Einheitlichen Ansprechpartner Hessen herunterladen: Info-Flyer Download