Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.
Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Geburt eingetragen hat. Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als
Außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und zusätzlichen Angaben zu den Eltern) enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen, wie etwa Adoption oder Namensänderung.
Die genaue Zeit (Stunde und Minute) Ihrer Geburt teilt Ihnen das Standesamt auf Wunsch eventuell auch mit, ohne dass eine Urkunde ausgestellt werden muss.
Sie können einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister beim Standesamt beantragen.
Persönliche Beantragung
Eine Person Ihres Vertrauens kann die Urkunde für Sie bestellen und abholen, Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
Beantragung per Post oder Telefax
Standesamt des Geburtsortes
Standesamt des Geburtsortes
Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Beglaubigte Registerausdrucke können daher nur ausgestellt werden
sowie deren
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Beispiele: Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel).
Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (erstes Exemplar)
bei gleichzeitiger Beantragung weiterer Exemplare,sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat
Ausstellung für gesetzliche Rentenversicherung
Der beglaubigte Ausdruck aus dem Geburtenregister ersetzt die frühere Abstammungsurkunde (zum 01.01.2009 abgeschafft).
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
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