Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.
Hunde, die der Verordnungsgeber aufgrund ihrer Rassezugehörigkeit oder anlassbezogen als potenziell gefährlich ansieht, müssen einem Wesenstest unterzogen werden. Die Halter der sogenannten „gefährlichen Hunde“ sowie weitere Personen, die das Tier im öffentlichen Raum führen, müssen zusätzlich eine Sachkundeprüfung ablegen. Zuständig für die Durchführung von Wesenstest sowie Abnahme der Sachkundeprüfungen sind ausschließlich Sachverständige, die durch das Regierungspräsidium Darmstadt nach verbindlichen Standards benannt wurden.
Zu Aufnahme in die vom Regierungspräsidium Darmstadt zu führende Sachverständigenliste können Sie sich formlos schriftlich bewerben.
Im Anschluss an die Benennung führt Sie das Regierungspräsidium Darmstadt in der Liste der sachverständigen Personen zur Durchführung von Wesensprüfungen und Sachkundeprüfungen nach der hessischen HundeVO
Beendigung der gutachterlichen Tätigkeit
Im Falle des freiwilligen Verzichts bzw. nach Vollendung des siebzigsten Lebensjahres werden sachverständige Personen nicht mehr in der beim Regierungspräsidium Darmstadt zu führenden Liste der sachverständigen Personen oder Stellen benannt.
Folgende Umstände Können dazu führen, dass Sie nicht mehr benannt werden
Soweit die Standards zur Durchführung von Wesens- und/oder Sachkundeprüfungen nicht beachtet wurden, können Sie zunächst verwarnt bzw. abgemahnt und zur strikten Beachtung der Standards angehalten werden.
An das Regierungspräsidium Darmstadt
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln
Voraussetzungen für die Benennung als Sachverständige/r nach der HundeVO:
Bewerberinnen und Bewerber für die Tätigkeit als sachverständige Person erfüllen folgende Voraussetzungen:
oder
Veterinärmedizinerinnen und Veterinärmediziner erfüllen folgende Voraussetzungen:
oder
und
oder
oder
Dem formlosen Antrag sind beizufügen:
Keine.
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
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Kein Problem: Diese und viele weitere Anliegen, für die Sie bisher verschiedene Behörden aufsuchen mussten, können Sie nun online, rund um die Uhr und im Eiltempo über den Einheitlichen Ansprechpartner Hessen (EAH) bequem von zu Hause oder Ihrem Büro aus abwickeln.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.eah.hessen.de
Hier können Sie den Flyer des Einheitlichen Ansprechpartner Hessen herunterladen: Info-Flyer Download