Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.
Wenn Sie in Deutschland infolge eines vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffs, zum Beispiel einer Körperverletzung, einen gesundheitlichen Schaden erleiden, können Sie auf Antrag Leistungen im Hinblick auf diesen gesundheitlichen Schaden erhalten.
In Betracht kommen Leistungen zur
Diese Leistungen orientieren sich am Grad der Folgen Ihrer gesundheitlichen Schädigung (Grad der Schädigungsfolgen) und an Ihrem Bedarf.
Vermögensschäden oder immaterielle Schäden werden nicht ausgeglichen. Dies gilt auch für selbst verursachte Schädigungen (z. B. wenn Sie eine Schlägerei angefangen haben.
Ihnen können Leistungen versagt werden, wenn Sie als geschädigte Person nicht zur Aufklärung beitragen, etwa wenn Sie keine Anzeige erstatten.
Sie stellen bei der zuständigen Stelle einen Antrag auf Entschädigung für Opfer von Gewalttaten. Die zuständige Stelle informiert Sie über gegebenenfalls vorzulegenden Unterlagen. Sie prüft Ihren Fall und teilt Ihnen mit, ob und welche Hilfen Sie erhalten.
keine
keine
Sie sollten schnellstmöglich einen Antrag stellen, um die Ermittlungen nach der Tat zu vereinfachen.
Richten Sie den Antrag bitte direkt an die örtlich zuständige Behörde. Eine Liste finden Sie ebenfalls unter der genannten Verlinkung.
Das Opferentschädigungsgesetz erfasst nur Schädigungen aufgrund von Gewalttaten im Inland. Gesundheitsschädigungen, die Sie durch Erlebnisse in anderen Ländern erlitten haben, sind –mit Ausnahmen- nicht erfasst.
Sie wollen sich selbständig machen, ein Unternehmen oder eine neue Niederlassung gründen? Sie wollen einen Handwerksbetrieb, ein Restaurant oder eine Rechtsanwaltskanzlei eröffnen? Und Ihre Zeit nicht für Behördengänge opfern?
Sie wollen eine Gaststätten- oder eine Maklererlaubnis beantragen? Ein Gewerbe an-, um- oder abmelden?
Kein Problem: Diese und viele weitere Anliegen, für die Sie bisher verschiedene Behörden aufsuchen mussten, können Sie nun online, rund um die Uhr und im Eiltempo über den Einheitlichen Ansprechpartner Hessen (EAH) bequem von zu Hause oder Ihrem Büro aus abwickeln.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.eah.hessen.de
Hier können Sie den Flyer des Einheitlichen Ansprechpartner Hessen herunterladen: Info-Flyer Download