Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.
Für Projekte sozialer Träger, Institutionen, Vereine oder Unternehmen können Fördergelder der Europäischen Union beantragt werden. Die Gelder aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) stehen für Projekte zur Verfügung, die die Beschäftigungsmöglichkeiten und soziale Eingliederung hessischer Bürgerinnen und Bürger fördern und verbessern. Die Mittel werden über die hessischen Ministerien sowie der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen als zwischengeschaltete Stelle zur Verfügung gestellt.
Zu den Programmen des ESF in Hessen können Projektanträge von Organisationen über das Kundenportal der WIBank gestellt werden. Die Entscheidung über die Förderung trifft das jeweils zuständige Ministerium. Informationen zu den Programmen sowie zum jeweiligen Verfahren sind unter www.esf-hessen.de zu finden. Einzelne Personen können keine Förderung beantragen.
Die Ansprechpersonen sind auf der Internetseite des Europäischen Sozialfonds aufgeführt. Für die Antragstellung und Antragsberatung ist die WIBank Wiesbaden, ESF Consult Hessen (0611-774-7426) zuständig.
Die Voraussetzungen für eine Förderung sind beim jeweiligen Förderprogramm aufgeführt. Die geltenden Fördergrundsätze stehen zum Download zur Verfügung.
Förderantrag
Fragebogen zur Trägerstruktur
Für die Leistungen fallen keine Kosten an.
Für die ESF-Programme in Hessen gelten unterschiedliche Antragsfristen. Diese sind unter dem jeweiligen Förderprogramm unter www.esf-hessen.de zu finden.
Je nach Förderprogramm dauert die Bearbeitung bis zu 12 Wochen.
Unter dem Punkt Rechtsgrundlagen auf der Seite www.esf-hessen.de sind die einschlägigen Vorschriften aufgelistet.
Die Antragstellung erfolgt über das Kundenportal der WIBank über den entsprechenden Navigationspunkt:
www.esf-hessen.de
Antragstellung, Beleglistenführung und Monitoring erfolgen elektronisch über das Kundenportal der WIBank. Bei einer Förderung aus dem ESF sind umfangreiche Auflagen einzuhalten (z.B. Vergaberecht, Öffentlichkeitsarbeit, Nachweisführung, Berichterstattung)
Die Website www.esf-hessen.de gibt umfassend Auskunft über alle Regelungen und Dokumente.
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
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Kein Problem: Diese und viele weitere Anliegen, für die Sie bisher verschiedene Behörden aufsuchen mussten, können Sie nun online, rund um die Uhr und im Eiltempo über den Einheitlichen Ansprechpartner Hessen (EAH) bequem von zu Hause oder Ihrem Büro aus abwickeln.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.eah.hessen.de
Hier können Sie den Flyer des Einheitlichen Ansprechpartner Hessen herunterladen: Info-Flyer Download