Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.
Sie könne Ihre bestehende Fahrerlaubnis auf die Fahrerlaubnis Klasse B erweitern.
Die Fahrerlaubnis Klasse B wird unbefristet erteilt.
Mit der Fahrerlaubnis Klasse B können Sie Kraftfahrzeuge, die eine zulässige Gesamtmasse von maximal 3,5 t aufweisen und bauseitig für nicht mehr als acht Personen ausgelegt sind, fahren.
Sie können mit der Führerscheinklasse B Anhänger transportieren, die weniger als 750 kg wiegen. Wenn die Gesamtmasse der Fahrzeugkombination maximal 3.5 t beträgt, darf der Anhänger auch mehr als 750 kg wiegen.
Sie können Ihre Fahrerlaubnis um eine Fahrerlaubnis Klasse B erweitern.
Sie müssen bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde einen Antrag auf Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis auf die Klasse B stellen.
Die Zuständigkeit obliegt der Fahrerlaubnisbehörde.
Die Gebühr richtet sich nach der gültigen Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Die praktische Prüfung muss innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden. Andernfalls verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit.
Wird eine Fahrerlaubnis der Klassen AM, L oder T erstmals auf eine andere Klasse erweitert, wird für die neue Klasse eine Probezeit festgesetzt.
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
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