Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.
Sie können Einsicht in ein Berechtsamsbuch oder eine Berechtsamskarte erhalten. Dazu müssen Sie bei der Landesbehörde ein berechtigtes Interesse nachweisen. Wenn Ihnen die Einsicht gestattet wurde, können Sie außerdem Auszüge fordern und diese beglaubigen lassen.
Wenn Sie kein berechtigtes Interesse nachweisen, können Sie in Bezug auf die Bergbauberechtigung nur Angaben erhalten über
Über Bergbauberechtigungen wird geregelt und kontrolliert, welche Betriebe in einem bestimmten Gebiet bergfreie Bodenschätze erkunden und abbauen dürfen. Das Gebiet, auf das sich die Berechtigung bezieht, ist über Tage flächenmäßig begrenzt und erstreckt sich bis in die "ewige Teufe", also theoretisch bis zum Erdmittelpunkt.
Berechtsamsbuch:
Das Berechtsamsbuch gibt den aktuellen Stand aller Bergbauberechtigungen, auch Konzessionen, Muthungen oder Berechtsame genannt, wieder. Zu den Berechtigungsarten gehören
Urkunden, die Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse enthalten, sind von der Einsicht ausgeschlossen.
Berechtsamskarte:
Auf der Berechtsamskarte sind die Felder aufgezeigt, auf die sich die Bergberechtigungen aus dem Berechtsamsbuch beziehen. Auch Veränderungen dieser Felder und Baubeschränkungsgebiete werden gekennzeichnet. Bei den “Alten Rechten“ handelt es sich um vor 1982 erteilte beziehungsweise verliehene Bergbauberechtigungen. Das Bergwerkseigentum und diesem gleichgestellte Rechte, wie die Salzgerechten oder die Tonbelehnung, sind nach “Altem Recht“ unbefristet und können vererbt, verkauft und beliehen werden, noch müssen Förder- oder Feldesabgaben bezahlt werden
Wenn Sie im Bergbau Einsicht in das Berechtsamsbuch oder die Berechtsamskarte erhalten möchten, können Sie das bei der zuständigen Behörde beantragen.
Sie können die Einsicht online über die Plattform „BergPass“ (sofern im zuständigen Bundesland verfügbar) oder schriftlich bei Ihrer zuständigen Bergbehörde beantragen.
Einsicht online beantragen:
Einsicht schriftlich beantragen:
Weitere Verfahrensschritte:
Zuständig ist das Bergbaudezernat des Regierungspräsidiums Darmstadt.
Es gibt keine Frist.
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB)
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV)
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