Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.
Der Einheitliche Ansprechpartner (EAH) ist zentraler Vermittler zwischen der öffentlichen Verwaltung und dem (ausländischen) Dienstleister.
Sie können alle für die Aufnahme und die Ausübung Ihrer Dienstleistung nötigen Verfahren und Formalitäten über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln. Voraussetzung dafür ist, dass diese Dienstleistung unter den Anwendungsbereich der Richtlinie 2006/123/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 12.12.2006 (EG Dienstleistungsrichtlinie) fällt.
Der Einheitliche Ansprechpartner nimmt Ihre Antragsunterlagen entgegen und leitet diese an die für Ihre beabsichtigte Dienstleistungstätigkeit zuständigen Behörden weiter. Der Einheitliche Ansprechpartner übernimmt für Sie die weitere Koordination Ihres Vorhabens. Der EAH erhält die von den zuständigen Behörden ausgestellten Bescheide und leitet diese an Sie weiter.
Sie können diese Leistung in Anspruch nehmen, wenn Sie in Deutschland eine Dienstleistung selbständig wirtschaftlich erbringen wollen.
In Hessen ist den Regierungspräsidien Kassel, Gießen, und Darmstadt die Aufgabe des Einheitlichen Ansprechpartners übertragen worden. Wenden Sie sich an das jeweilige Regierungspräsidium, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Sitz der Ihre Niederlassung befindet/befinden soll.
Sie können über die Dienstleistungsplattform (des Landes Hessen) Ihren Antrag einreichen.
Sie können sich auch persönlich, telefonisch, per Fax oder per E-Mail an den Einheitlichen Ansprechpartner wenden.
Die Dienstleistung des Einheitlichen Ansprechpartners ist in der Regel gebührenfrei. Kosten entstehen nur in Ausnahmefällen bei komplexen Verfahren mit größerem Verwaltungsaufwand.
Die Behörden sollen innerhalb von 3 Monaten über Ihren Antrag entscheiden, sofern Sie alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt haben.
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
Sie wollen sich selbständig machen, ein Unternehmen oder eine neue Niederlassung gründen? Sie wollen einen Handwerksbetrieb, ein Restaurant oder eine Rechtsanwaltskanzlei eröffnen? Und Ihre Zeit nicht für Behördengänge opfern?
Sie wollen eine Gaststätten- oder eine Maklererlaubnis beantragen? Ein Gewerbe an-, um- oder abmelden?
Kein Problem: Diese und viele weitere Anliegen, für die Sie bisher verschiedene Behörden aufsuchen mussten, können Sie nun online, rund um die Uhr und im Eiltempo über den Einheitlichen Ansprechpartner Hessen (EAH) bequem von zu Hause oder Ihrem Büro aus abwickeln.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.eah.hessen.de
Hier können Sie den Flyer des Einheitlichen Ansprechpartner Hessen herunterladen: Info-Flyer Download