Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.
Die Förderbank für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum ist das zentrale Refinanzierungsinstitut der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft mit Förderauftrag. Vom Standort in Frankfurt am Main aus finanziert die Landwirtschaftliche Rentenbank (Rentenbank) agrarbezogene Vorhaben aller Art.
Mit Mitteln dem Zweckvermögen des Bundes bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank werden innovative Projekte in der Land-, Agrar- und Ernährungswirtschaft gefördert. Die Rentenbank reicht die Förderung in Form eines Darlehens oder eines Zuschusses aus.
Für eine Förderung aus Mitteln des Zweckvermögens stehen 2 Programmteile zur Verfügung:
Programmteil 1: Markt- und Praxiseinführung von Innovationen (Darlehen)
Konditionen
Art der Förderung: zinsgünstiges Darlehen
Zinssatz: in der Regel 1,5 Prozent p.a.
Finanzierungsanteil: bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionssumme
Auszahlung: 98 Prozent
Laufzeit: bis max. 20 Jahre
Zinsbindung: über die gesamte Laufzeit des Darlehens
Tilgung: regulär ein tilgungsfreies Anlaufjahr
Sicherheiten: bankübliche Sicherheiten für den Darlehensnehmer (Vereinbarung mit der Hausbank)
Programmteil 2: Förderung experimenteller Entwicklungsvorhaben (Zuschuss)
Konditionen
Art der Förderung: Zuschuss
Förderanteil bei Studien
Förderanteil bei anderen Kosten
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Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf das Förderdarlehen besteht nicht.
Antragsberechtigte
• Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
• Forschungseinrichtungen
Fördervoraussetzungen
Vorhaben innerhalb des Programmteil 1 sollten sich durch ihren Innovationsgrad und ihre Beispielhaftigkeit vom Stand der Technik und bestehenden organisatorischen, absatzwirtschaftlichen oder finanzierungstechnischen Standards abheben.
Innovationen – Informationen zum Förderprogramm
(Landwirtschaftliche Rentenbank)
Programmteil 1 (Darlehen)
Die Rentenbank vergibt die Darlehen nicht direkt, sondern über die von Ihnen gewählte Hausbank. Dort stellen Sie vor Beginn des Vorhabens den Antrag.
Programmteil 2 (Zuschuss)
Die Förderung für diesen Programmteil können Sie formlos bei der zuständigen Stelle beantragen. Eine Kopie des Antrags senden Sie an die Rentenbank.
Kredit-Kontakte
(Landwirtschaftliche Rentenbank)
Programmteil 1 (Darlehen)
Programmteil 2 (Zuschuss)
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) oder
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
Falls erforderlich, kann die zuständige Stelle weitere Unterlagen anfordern.
Programmteil 2 (Zuschuss)
Welche Unterlagen im Einzelnen nötig sind, teilt Ihnen die zuständige Stelle mit.
Siehe dazu auch " Innovationsförderung - Informationen der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung".
Innovationsförderung
(Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung)
Die Antragstellung ist für Sie kostenlos.
Die Richtlinien für die Innovationsförderung aus Mitteln des Zweckvermögens sind gültig bis zum 30.06.2014.
Landwirtschaftliche Rentenbank
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Weitere Informationen erhalten Sie unter www.eah.hessen.de
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