Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.
Das THW verfügt über technische Ausrüstung und fachkundige Einsatzkräften für besondere Schadenslagen. Wenn personelle, technische oder logistische Unterstützung gebraucht wird, kann das THW auf Anforderung der für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen der Kommunen und Länder herangezogen werden. Dies geschieht in der Regel über die zuständige Leitstelle.
Das Technische Hilfswerk unterstellt seine Einsatzkräfte in der Regel der vor Ort zuständigen Einsatzleitung der Feuerwehr. Das THW ist bundesweit einheitlich aufgestellt und organisiert und damit ein verlässlicher Partner. Auf allen Ebenen stehen Ansprechpartner zur Verfügung. Es sind auch Schadensfälle denkbar, in denen das THW eine eigene Führungsstelle einrichtet (zum Beispiel bei Übertragung eines eigenen Einsatzabschnittes an das THW). Das THW entsendet fachlich qualifiziertes Beratungspersonal in die Stäbe der für die Gefahrenabwehr zuständigen Behörden und in die Einsatzleitung. Die Führung seiner eigenen Einheiten kann das THW in eigener Verantwortlichkeit wahrnehmen.
Um das Technische Hilfswerk anzufordern, setzen Sie sich mit der zuständigen Einsatzleitstelle in Verbindung bzw. rufen Sie die Notfallnummer 112 an. Im Einsatzfall werden die THW-Einheiten grundsätzlich der örtlichen Einsatzleitung unterstellt und erhalten von dieser ihre Einsatzaufträge. Sonstige Technische Hilfeleistungen und die damit verbundenen Kosten können beim Ortsverband oder einer THW-Regionalstelle erfragt werden.
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Provinzialstraße 93
53127 Bonn
Telefon: 0228 940 - 0
Fax: 0228 940 - 1333
E-Mail: poststelle@thw.de
Servicezeiten:
Montag bis Donnerstag 8 bis 16 Uhr
Freitag 8 bis 15 Uhr
Außerhalb der Servicezeiten ist das THW über Einsatzrufbereit-schaften erreichbar, die beim THW angefragt werden können.
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
keine
Für Partner: die Einsätze des THW werden in der Regel nach der geltenden Abrechnungsverordnung abgerechnet. Hierzu können im Vorfeld Informationen bei den Regionalstellen und Ortsverbänden des THW eingeholt werden.
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Sie wollen sich selbständig machen, ein Unternehmen oder eine neue Niederlassung gründen? Sie wollen einen Handwerksbetrieb, ein Restaurant oder eine Rechtsanwaltskanzlei eröffnen? Und Ihre Zeit nicht für Behördengänge opfern?
Sie wollen eine Gaststätten- oder eine Maklererlaubnis beantragen? Ein Gewerbe an-, um- oder abmelden?
Kein Problem: Diese und viele weitere Anliegen, für die Sie bisher verschiedene Behörden aufsuchen mussten, können Sie nun online, rund um die Uhr und im Eiltempo über den Einheitlichen Ansprechpartner Hessen (EAH) bequem von zu Hause oder Ihrem Büro aus abwickeln.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.eah.hessen.de
Hier können Sie den Flyer des Einheitlichen Ansprechpartner Hessen herunterladen: Info-Flyer Download