Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.
Sie benötigen Informationen, ob über eine natürliche oder juristische Person ein Insolvenzverfahren eröffnet ist oder möchten sich über den Stand eines laufenden Verfahrens erkundigen?
Im bundesweiten Internetportal veröffentlichen die Gerichte Bekanntmachungen zu Insolvenzverfahren.
Im Portal sind öffentliche Bekanntmachungen zu Insolvenzverfahren betreffend beispielsweise
auffindbar.
Auf der Seite finden Sie die Insolvenzbekanntmachungen aller deutschen Insolvenzge-richte.
Um zu erfahren, ob zu natürlichen oder juristischen Personen Veröf-fentlichungen betreffend Insolvenzverfahren erfolgt sind, kann im zentralen und länderübergreifenden Veröffentlichungsportal mittels Eingabe verschiedener Suchparameter nach Informationen gesucht werden.
Die kostenfreie Recherche im bundesweiten Internetportal ist mittels Eingabe von Suchkriterien möglich.
Die den Suchkriterien entsprechenden Ergebnisse über allgemein zugängliche Informationen zu Insolvenzverfahren werden im Anschluss in Listenform angezeigt. Aus dieser Auflistung können die konkreten Veröffentlichungstexte aufgerufen werden.
Insolvenzbekanntmachungen
(Justizportal des Bundes und der Länder)
Orts-/Gerichtsverzeichnis
(Justizportal des Bundes und der Länder)
An das Insolvenzgericht
Das zuständige Gericht finden Sie im Orts- und Gerichtsverzeichnis, das der Bund und die Länder gemeinsam pflegen.
Für die Onlinerecherche benötigen Sie einen Internetzugang.
Für die Onlinerecherche benötigen Sie keine Unterlagen bzw. Nachweise.
Die Auskunft durch das Insolvenzgericht ist kostenfrei.
Es gibt keine Frist.
Sie erhalten sofort eine Auskunft.
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Hessisches Ministerium der Justiz
Hessisches Ministerium der Justiz
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Sie wollen eine Gaststätten- oder eine Maklererlaubnis beantragen? Ein Gewerbe an-, um- oder abmelden?
Kein Problem: Diese und viele weitere Anliegen, für die Sie bisher verschiedene Behörden aufsuchen mussten, können Sie nun online, rund um die Uhr und im Eiltempo über den Einheitlichen Ansprechpartner Hessen (EAH) bequem von zu Hause oder Ihrem Büro aus abwickeln.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.eah.hessen.de
Hier können Sie den Flyer des Einheitlichen Ansprechpartner Hessen herunterladen: Info-Flyer Download