Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.
Wenn Sie Verkehr mit Kraftomnibussen betreiben oder Ausflugsfahrten bzw. Ferienzielreisen durchführen möchten, benötigen Sie eine Genehmigung der zuständigen Behörde. Für die Erteilung der Genehmigung
zuständig.
Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung ist, neben
die fachliche Eignung des Unternehmers oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Personen.
Die fachliche Eignung kann nachgewiesen werden durch:
Darüber hinaus können die obersten Landesverkehrsbehörden auch andere Abschlüsse als gleichwertig anerkennen.
Folgende Nachweise sind für das Ablegen der Fachkundeprüfung erforderlich:
Die Gebühren werden von den Kammern aufwandsbezogen ermittelt und können im Einzelnen unterschiedlich ausfallen.
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
Sie wollen sich selbständig machen, ein Unternehmen oder eine neue Niederlassung gründen? Sie wollen einen Handwerksbetrieb, ein Restaurant oder eine Rechtsanwaltskanzlei eröffnen? Und Ihre Zeit nicht für Behördengänge opfern?
Sie wollen eine Gaststätten- oder eine Maklererlaubnis beantragen? Ein Gewerbe an-, um- oder abmelden?
Kein Problem: Diese und viele weitere Anliegen, für die Sie bisher verschiedene Behörden aufsuchen mussten, können Sie nun online, rund um die Uhr und im Eiltempo über den Einheitlichen Ansprechpartner Hessen (EAH) bequem von zu Hause oder Ihrem Büro aus abwickeln.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.eah.hessen.de
Hier können Sie den Flyer des Einheitlichen Ansprechpartner Hessen herunterladen: Info-Flyer Download