Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.
Durch Teilnahme an einem Präqualifikationsverfahren können Unternehmen auftragsunabhängig ihre Qualifikation in folgenden Bereichen nachweisen:
Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Unternehmen ein Zertifikat und eine Nummer. Unter dieser ist die Präqualifikation Ihres Unternehmens in die Präqualifizierungsdatenbank HPQR eingetragen. Mit dem Zertifikat oder der Nummer können Sie in Angebotsschreiben für öffentliche Aufträge Ihre Qualifikation nachweisen.
Hinweis:
Das Präqualifikationsverzeichnis ist allgemein zugänglich. Öffentliche Auftraggeber können darin auch die der Präqualifikation zugrunde liegenden Nachweise einsehen.
Wenn Sie als Unternehmen auftragsunabhängig Ihre Qualifikation in bestimmten Bereichen nachweisen möchten, dann können Sie an einem Präqualifikationsverfahren teilnehmen.
Umfassende Informationen zum Verfahren und zu den Antragsunterlagen finden Sie im Internetauftritt der Auftragsberatungsstelle Hessen - Hessisches Präqualifikationsregister (HPQR)
Bitte wenden Sie sich an das HPQR - Hessisches Präqualifikationsregister bei der Auftragsberatungsstelle Hessen e. V..
Achtung:
Nach Eingang des Antrags und der Bearbeitungsgebühr erhalten Sie per Mail weitere Informationen, die detaillierte Liste der einzureichenden Nachweise sowie die vorbereiteten Vordrucke für Ihre Eigenerklärungen.
Bitte erstellen Sie selbst keine Eigenerklärungen, sondern warten Sie auf die o. a. Unterlagen.
Erkundigen Sie sich direkt bei der Präqualifizierungsstelle.
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Sie wollen sich selbständig machen, ein Unternehmen oder eine neue Niederlassung gründen? Sie wollen einen Handwerksbetrieb, ein Restaurant oder eine Rechtsanwaltskanzlei eröffnen? Und Ihre Zeit nicht für Behördengänge opfern?
Sie wollen eine Gaststätten- oder eine Maklererlaubnis beantragen? Ein Gewerbe an-, um- oder abmelden?
Kein Problem: Diese und viele weitere Anliegen, für die Sie bisher verschiedene Behörden aufsuchen mussten, können Sie nun online, rund um die Uhr und im Eiltempo über den Einheitlichen Ansprechpartner Hessen (EAH) bequem von zu Hause oder Ihrem Büro aus abwickeln.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.eah.hessen.de
Hier können Sie den Flyer des Einheitlichen Ansprechpartner Hessen herunterladen: Info-Flyer Download