Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) fördert selbstgenutztes Wohneigentum von Familien mit Kindern und Alleinerziehenden.
Sie können für jedes Kind unter 18 Jahren, für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht, EUR 12.000 Baukindergeld bekommen für:
Kein Baukindergeld bekommen Sie:
Baukindergeld können Sie nur bekommen, wenn Sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten:
Das Baukindergeld wird als Zuschuss gezahlt:
Für jedes weitere förderfähige Kind bekommen Sie jeweils EUR 12.000 in 10 Jahren zusätzlich.
Wenn Sie aus Ihrer geförderten Wohnimmobilie
erfüllen Sie die Förderbedingungen nicht mehr. Sie müssen die KfW Bankengruppe sofort schriftlich darüber informieren. Sie bekommen dann kein Baukindergeld mehr.
Die Antragstellung für das Baukindergeld erfolgt im Zuschussportal der KfW Bankengruppe.
Hinweis
Eine Antragstellung ist nur im Rahmen verfügbarer Bundesmittel möglich. Auf eine Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
Wenn Sie für Ihre Familie Wohnimmobilien für den eigenen Bedarf kaufen oder bauen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Baukindergeld beantragen.
Sie müssen den Antrag auf Baukindergeld online im KfW-Zuschussportal stellen.
Sie können das Baukindergeld beantragen, wenn
Weitere Voraussetzungen:
Hinweise
Ob Sie Baukindergeld erhalten und für wie viele Kinder, hängt von Ihrer Situation am Tag der Antragstellung ab. 2 Beispiele:
Bei der Antragstellung: Sie müssen zunächst keine weiteren Unterlagen einreichen
Nach der Bestätigung Ihres Antrags durch die KfW Bankengruppe: Sie müssen die folgenden Unterlagen online über das KfW-Zuschussportal einreichen:
Hinweise
Hinweis
Wenn Sie die Fristen nicht einhalten, verfällt Ihr Anspruch auf das Baukindergeld.
Merkblatt Baukindergeld auf der Internetseite der KfW Bankengruppe
Vorab-Check („Bekomme ich Baukindergeld?“) auf der Internetseite der KfW Bankengruppe
Video zum Ablauf der Online-Identifizierung auf der Internetseite von YouTube
Weitere Informationen zum Baukindergeld auf der Internetseite der KfW Bankengruppe
Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI)
Sie wollen sich selbständig machen, ein Unternehmen oder eine neue Niederlassung gründen? Sie wollen einen Handwerksbetrieb, ein Restaurant oder eine Rechtsanwaltskanzlei eröffnen? Und Ihre Zeit nicht für Behördengänge opfern?
Sie wollen eine Gaststätten- oder eine Maklererlaubnis beantragen? Ein Gewerbe an-, um- oder abmelden?
Kein Problem: Diese und viele weitere Anliegen, für die Sie bisher verschiedene Behörden aufsuchen mussten, können Sie nun online, rund um die Uhr und im Eiltempo über den Einheitlichen Ansprechpartner Hessen (EAH) bequem von zu Hause oder Ihrem Büro aus abwickeln.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.eah.hessen.de
Hier können Sie den Flyer des Einheitlichen Ansprechpartner Hessen herunterladen: Info-Flyer Download