Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.
Wenn Sie als EU-Bürger oder EU-Bürgerin oder als Unternehmen in einem anderen Land mit zusätzlichen Hindernissen konfrontiert werden, weil sich eine Behörde nicht an das EU-Recht hält, dann kann Ihnen SOLVIT helfen.
SOLVIT ist ein Netzwerk, in dem die EU-Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um Ihnen auf pragmatische Weise bei der Lösung von Problemen zu helfen. Die Probleme müssen in einem konkreten Einzelfall durch die fehlerhafte Anwendung von EU-Recht durch eine Behörde eines anderen EU-Staates entstanden sein.
Beispiele für Fälle, in denen SOLVIT helfen kann:
Um Ihr Problem möglichst schnell zu lösen, greift SOLVIT auf informelle rechtliche Auskünfte von Expertinnen und Experten der mitgliedstaatlichen Verwaltungen und der Europäischen Kommission zurück.
SOLVIT ist ein alternativer Problemlösungsmechanismus. Vorgeschlagene Lösungen sind für Sie nicht bindend und können nicht angefochten werden. Wird Ihr Problem nicht gelöst, oder halten Sie die vorgeschlagene Lösung für inakzeptabel, können Sie immer noch ein förmliches Verfahren anstrengen.
Beachten Sie bitte, dass eine Beschwerde bei SOLVIT informellen Charakter trägt und ein bereits laufendes Verfahren nicht ersetzt oder formal darin eingreift. Insbesondere bleiben Sie in jedem Fall selbst für die Einhaltung möglicher Widerspruchs- und Klagefristen in einem bereits laufenden Verwaltungsverfahren verantwortlich.
SOLVIT kann nur tätig werden, wenn Sie Ihren Fall noch nicht vor Gericht gebracht haben.
Sie erreichen SOLVIT hauptsächlich über das Internet.
Melden Sie Ihr Anliegen, indem Sie Ihre Beschwerde online an SOLVIT übermitteln.
Kopien eines eventuellen Schriftwechsels mit der betroffenen Behörde und sonstiger relevanter Dokumente
keine
keine
rund 10 Wochen
Formulare: SOLVIT-Antrag
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Sie wollen sich selbständig machen, ein Unternehmen oder eine neue Niederlassung gründen? Sie wollen einen Handwerksbetrieb, ein Restaurant oder eine Rechtsanwaltskanzlei eröffnen? Und Ihre Zeit nicht für Behördengänge opfern?
Sie wollen eine Gaststätten- oder eine Maklererlaubnis beantragen? Ein Gewerbe an-, um- oder abmelden?
Kein Problem: Diese und viele weitere Anliegen, für die Sie bisher verschiedene Behörden aufsuchen mussten, können Sie nun online, rund um die Uhr und im Eiltempo über den Einheitlichen Ansprechpartner Hessen (EAH) bequem von zu Hause oder Ihrem Büro aus abwickeln.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.eah.hessen.de
Hier können Sie den Flyer des Einheitlichen Ansprechpartner Hessen herunterladen: Info-Flyer Download