Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.
Bewerbungen sind jährlich auf Studienplätze mit einer späteren hausärztlichen Tätigkeit vorwiegend im ländlichen Raum sowie auf Studienplätze mit einer späteren Beschäftigung in einem der hessischen Gesundheitsämter möglich. Die Bewerberauswahl erfolgt in einem zweistufigen Auswahlverfahren, an dem die drei medizinführenden Universitäten beteiligt sind. Dabei geht es vorrangig um die persönliche und fachspezifische Eignung der Bewerberinnen und Bewerber.
Eine Hochschulzugangsberechtigung ist Bewerbungsvoraussetzung. Die ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber studieren in Frankfurt am Main, Gießen und Marburg. Sie werden begleitend im Rahmen des „Hessischen Weges“ besonders unterstützt und so auf ihr späteres Wirken gezielt vorbereitet.
Nach ihrer fachärztlichen Weiterbildung in den Fachrichtungen Allgemeinmedizin, Innere Medizin oder Kinder- und Jugendmedizin werden die ausgebildeten Ärztinnen und Ärzte ihren Beruf vertragsgemäß in einer medizinisch unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Landesregion für zehn Jahre ausüben.
Sie können sich auf einen Studienplatz im Rahmen der Vorabquoten beim Hochschulzugang für das Studium der Humanmedizin bewerben.
Bewerben Sie sich elektronisch, fügen Sie alle Nachweise bei und reichen Sie Ihre Bewerbung verbindlich ein.
Die Bewerbung wird formal geprüft und in der ersten Stufe des Auswahlverfahrens gewertet.
Maximal die doppelte Anzahl an Bewerberinnen und Bewerbern auf die verfügbaren Studienplätze wird zur zweiten Stufe des Auswahlverfahrens eingeladen. Es findet ein standardisiertes und strukturiertes Auswahlgespräch statt, das von einer Auswahlkommission bewertet wird.
Danach wird die Auswahlentscheidung anhand einer Rangliste nach den jeweils erzielten Punkten getroffen.
Abschließend werden die ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber Hochschulstart.de gemeldet. Sie erhalten wenig später von dort ein verbindliches Zulassungsangebot im Rahmen des Zentralen Studienplatz-Vergabeverfahrens.
Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege, Dezernat IV 2 „Studienplatzquote Medizin“.
Zuständig ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege, Dezernat IV 2 „Studienplatzquote Medizin“.
Das Bewerbungsportal war im Jahr 2022 vom 4. bis zum 29. April geöffnet. In den Folgejahren ab 2023 ist das Bewerbungsportal jeweils vom 1. bis zum 28. Februar geöffnet. Außerhalb dieser Zeiten sind keine Bewerbungen möglich.
von Bewerbung bis Auswahlentscheidung
Art. 9 des Staatsvertrages über die Hochschulzulassung vom 21.03.2019
Gegen die Entscheidung können Sie Widerspruch einlegen sowie Klage vor dem Verwaltungsgericht einreichen.
Der Weg zu Studienplatz und Arztsein
Informationen rund um Bewerbung und Auswahl sowie zum „Hessischen Weg"
Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
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