Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.
Es gibt viele Möglichkeiten, mit denen eine Stelle die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten rechtfertigen kann. Eine davon ist Ihre Einwilligung in die Verarbeitung. Ihre Einwilligung muss dabei selbstverständlich freiwillig erfolgen.
Unabhängig davon können Sie Ihre Einwilligung widerrufen. Alle Verarbeitungen Ihrer Daten bis zum Zeitpunkt des Widerrufs Ihrer Einwilligung bleiben allerdings rechtmäßig.
Personenbezogene Daten sind zum Beispiel:
Auf dieses Recht zum Widerruf Ihrer Einwilligung muss Sie die Stelle, die Ihre Daten verarbeitet, gesondert hinweisen. Sie können dieses Recht gegenüber öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen geltend machen. Öffentliche Stellen sind zum Beispiel Behörden, nicht-öffentliche Stellen sind etwa Wirtschaftsunternehmen, Verbände oder Vereine.
Den Widerruf Ihrer Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten müssen Sie direkt bei der entsprechenden öffentlichen oder nicht-öffentlichen Stelle geltend machen.
Wenn Sie einen schriftlichen Antrag auf dem Postweg stellen wollen oder allgemeine Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte mit Ihren Fragen an die für Sie relevante Behörde.
Die Kontaktdaten der entsprechenden Behörde finden Sie im Behördenverzeichnis auf dem Portal „service.bund.de – Service Online".
Wenn Sie in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten eingewilligt haben, können Sie diese Einwilligung widerrufen.
Die Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen gespeicherten Daten können Sie online oder schriftlich widerrufen.
Einwilligung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten online widerrufen:
Einwilligung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten schriftlich widerrufen:
Die öffentliche Stelle sendet Ihnen die entsprechende Antwort postalisch an Ihre Meldeadresse zu.
Damit Sie Ihre Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten widerrufen können, muss
kostenfrei
Es gibt keine Fristen.
Es sind keine allgemein geltenden Rechtsbehelfe vorgesehen.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
Sie wollen sich selbständig machen, ein Unternehmen oder eine neue Niederlassung gründen? Sie wollen einen Handwerksbetrieb, ein Restaurant oder eine Rechtsanwaltskanzlei eröffnen? Und Ihre Zeit nicht für Behördengänge opfern?
Sie wollen eine Gaststätten- oder eine Maklererlaubnis beantragen? Ein Gewerbe an-, um- oder abmelden?
Kein Problem: Diese und viele weitere Anliegen, für die Sie bisher verschiedene Behörden aufsuchen mussten, können Sie nun online, rund um die Uhr und im Eiltempo über den Einheitlichen Ansprechpartner Hessen (EAH) bequem von zu Hause oder Ihrem Büro aus abwickeln.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.eah.hessen.de
Hier können Sie den Flyer des Einheitlichen Ansprechpartner Hessen herunterladen: Info-Flyer Download