Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.
Wenn Sie an einer Hochschule studieren möchten, müssen Sie sich für einen Studiengang online registrieren und bewerben.
Nutzen Sie das lokale Bewerbungsportal Ihrer Wunschhochschule, wenn Sie einen zulassungsfreien Studiengang in einem ersten oder höheren Fachsemester studieren möchten.
Für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge in einem ersten Fachsemester ist es notwendig, sich zusätzlich bei hochschulstart.de zu registrieren.
Für zentral zulassungsbeschränkte Studiengänge wie Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie bewerben Sie sich ausschließlich über hochschulstart.de.
Für einige Studiengänge wie zum Beispiel Masterstudiengänge oder Weiterbildungsstudiengänge sowie eine Promotion kann es gesonderte Bewerbungswege geben. Bitte beachten Sie hierzu die Regelungen der jeweiligen Hochschule.
Mit einer internationalen Hochschulzugangsberechtigung informieren Sie sich über die Regelungen der jeweiligen Hochschule.
Wenn Sie an einer Hochschule studieren möchten, müssen Sie sich für einen Studiengang online registrieren und bewerben.
Zur Bewerbung für einen Studiengang wird ein Online-Zulassungsantrag genutzt:
Über das Ergebnis der Bewerbung und Unterlagenprüfung werden Sie durch die Hochschule oder hochschulstart.de informiert.
Hochschulen
(Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst)
Für die Abgabe eines Bewerbungsantrags fallen in der Regel keine Gebühren an. Eventuell können Gebühren für Eignungsprüfungen anfallen. Bitte beachten Sie die Regelungen der jeweiligen Hochschule.
In zulassungsbeschränkten Studiengängen gelten die rechtlich vorgeschriebenen Bewerbungsfristen. In den übrigen Studiengängen gelten die von der jeweiligen Hochschule festgesetzten Fristen.
Fristen zur Abgabe eines Zulassungsantrags sind Ausschlussfristen. Sie werden von der Hochschule je nach Studiengang und Verfahren festgelegt und veröffentlicht.
Die Bearbeitungsdauer variiert innerhalb der rechtlich vorgegebenen Fristen je nach Studiengang. Bis Semesterbeginn ist die Bearbeitung in der Regel abgeschlossen.
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: abhängig vom Studiengang
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: abhängig vom Studiengang
Studienwahl.de
(Bundesagentur für Arbeit)
Studieren
(Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst)
Sie wollen sich selbständig machen, ein Unternehmen oder eine neue Niederlassung gründen? Sie wollen einen Handwerksbetrieb, ein Restaurant oder eine Rechtsanwaltskanzlei eröffnen? Und Ihre Zeit nicht für Behördengänge opfern?
Sie wollen eine Gaststätten- oder eine Maklererlaubnis beantragen? Ein Gewerbe an-, um- oder abmelden?
Kein Problem: Diese und viele weitere Anliegen, für die Sie bisher verschiedene Behörden aufsuchen mussten, können Sie nun online, rund um die Uhr und im Eiltempo über den Einheitlichen Ansprechpartner Hessen (EAH) bequem von zu Hause oder Ihrem Büro aus abwickeln.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.eah.hessen.de
Hier können Sie den Flyer des Einheitlichen Ansprechpartner Hessen herunterladen: Info-Flyer Download