Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.
Die Staatliche Prüfung zum/r Psychologischen Psychotherapeut/in umfasst einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. Ausbildungsteilnehmende der in Hessen staatlich anerkannten Ausbildungsstätten für Psychologische Psychotherapie, die an dieser Staatlichen Prüfung teilnehmen möchten, müssen sich vorab zu dieser anmelden und zugelassen werden.
Die Anmeldung erfolgt beim Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).
Hier wird u.a. die Staatliche Prüfung organisiert, der Zulassungsantrag entgegengenommen, die Ladung zu den jeweiligen Prüfungen (schriftlich und mündlich) erteilt sowie das Prüfungszeugnis (Fachkundenachweis) ausgestellt.
Im Antrag auf Zulassung zur Staatlichen Prüfung sowie in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychThAPrV) ist detailliert aufgeführt, welche Nachweise und Informationen dem Antrag beizufügen sind. Diese Verordnung gilt in Verbindung mit den Übergangsvorschriften nach dem Psychotherapeuten-Gesetz in der aktuellen Fassung.
Wenn Sie Ausbildungsteilnehmer/in an einer in Hessen staatlich anerkannten Ausbildungsstätte für Psychologische Psychotherapie sind und Ihre Staatliche Prüfung ablegen möchten, müssen Sie die Zulassung dafür beantragen.
Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).
Seit dem 01.01.2023 ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zuständig.
Das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) entscheidet auf Antrag des Prüflings über die Zulassung zur
Staatlichen Prüfung und im Benehmen mit der Leitung der Ausbildungsstätte über die Ladungen zu den Prüfungsterminen. Die Zulassung zur Prüfung wird erteilt, wenn die erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Der Antrag auf Zulassung ist elektronisch zu stellen und muss spätestens bis zum 10. Januar (Frühjahrestermin) oder bis zum 10. Juni (Herbsttermin) dem Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zugegangen sein.
Die Zulassung und zugleich Ladungen zu den jeweiligen Prüfungsterminen werden spätestens 14 Tage vor der Prüfung schriftlich mitgeteilt.
(§ 7 Abs. 3 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-APrV) in Verbindung mit den Übergangsvorschriften)
Widerspruch & Klagemöglichkeit (Verwaltungsverfahrens-Gesetz)
Webseite des HLfGP – Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege
Prüfungen und Anträge - Staatliche Prüfungen sowie studienrelevante Anträge
(Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege)
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sie wollen sich selbständig machen, ein Unternehmen oder eine neue Niederlassung gründen? Sie wollen einen Handwerksbetrieb, ein Restaurant oder eine Rechtsanwaltskanzlei eröffnen? Und Ihre Zeit nicht für Behördengänge opfern?
Sie wollen eine Gaststätten- oder eine Maklererlaubnis beantragen? Ein Gewerbe an-, um- oder abmelden?
Kein Problem: Diese und viele weitere Anliegen, für die Sie bisher verschiedene Behörden aufsuchen mussten, können Sie nun online, rund um die Uhr und im Eiltempo über den Einheitlichen Ansprechpartner Hessen (EAH) bequem von zu Hause oder Ihrem Büro aus abwickeln.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.eah.hessen.de
Hier können Sie den Flyer des Einheitlichen Ansprechpartner Hessen herunterladen: Info-Flyer Download