Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.
Im Bereich des Immissionsschutzes sind Anlagenbetreiber verpflichtet, bestimmte behördlich angeordnete Emissionsermittlungen und Immissionsmessungen durchführen zu lassen. Diese Ermittlungen dienen zur Messung von Luftverunreinigungen, Geräuschen und Erschütterungen sowie zur Kalibrierung und Funktionsprüfung an automatischen Messeinrichtungen.
Die Ermittlungen können von bestimmten Stellen durchgeführt werden, die von der zuständigen Behörde eines Bundeslandes bekannt gegebenen werden. Dieses Verfahren wird auch Notifizierung genannt und muss von Ihnen, als eine solche Ermittlungsstelle beantragt werden.
Die Bekanntgabe erfolgt immer durch die zuständige Behörde des Landes, in dem Sie als Antragsteller Ihren Geschäftssitz haben. Die Bekanntgabe gilt für das gesamte Bundesgebiet.
HINWEIS: Sollte sich Ihr Geschäftssitz nicht in Deutschland befinden, ist das Land zuständig, in dem Ihre Tätigkeit vorrangig ausgeübt werden soll.
Die Auswahl zwischen den bekannt gegebenen Stellen steht dem Anlagenbetreiber in allen Fällen grundsätzlich frei.
Eine vollständige und aktuelle Liste der nach §29b BImSchG bekanntgegebenen Stellen und Sachverständigen finden Sie unter » www.resymesa.de
Die Bekanntgabe erfolgt für das Land Hessen durch das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie - Außenstelle Kassel (HLNUG)
Die Bekanntgabevoraussetzungen, das Bekanntgabeverfahren sowie die Pflichten der bekannt gegebenen Stellen und der Anlagenbetreiber sind in der dazu erlassenen Bekanntgabeverordnung – 41. BImSchV geregelt. Dort finden Sie auch die Prüfbereiche für die solche Stellen tätig sein können.
Das Antragsformular für eine Bekanntgabe sowie die zu beachtenden „länderspezifischen Regelungen“ für Hessen finden Sie ebenfalls unter dem oben aufgeführten Link des HLNUG.
In der Regel werden folgende Unterlagen benötigt:
Die Kosten des Verfahrens werden nach einer Festgebühr ermittelt.
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Sie wollen sich selbständig machen, ein Unternehmen oder eine neue Niederlassung gründen? Sie wollen einen Handwerksbetrieb, ein Restaurant oder eine Rechtsanwaltskanzlei eröffnen? Und Ihre Zeit nicht für Behördengänge opfern?
Sie wollen eine Gaststätten- oder eine Maklererlaubnis beantragen? Ein Gewerbe an-, um- oder abmelden?
Kein Problem: Diese und viele weitere Anliegen, für die Sie bisher verschiedene Behörden aufsuchen mussten, können Sie nun online, rund um die Uhr und im Eiltempo über den Einheitlichen Ansprechpartner Hessen (EAH) bequem von zu Hause oder Ihrem Büro aus abwickeln.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.eah.hessen.de
Hier können Sie den Flyer des Einheitlichen Ansprechpartner Hessen herunterladen: Info-Flyer Download