Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.
Die Förderbank für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum ist das zentrale Refinanzierungsinstitut der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft mit Förderauftrag. Vom Standort in Frankfurt am Main aus finanziert die Landwirtschaftliche Rentenbank (Rentenbank) agrarbezogene Vorhaben aller Art.
Die Rentenbank fördert mit diesem zinsgünstigen Darlehen Investitionen in der Agrar-, Ernährungs-, und Forstwirtschaft, die insbesondere zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Minderung von Emissionen des Sektors beitragen. Daneben soll eine transparente und verbrauchernahe Verarbeitung und Vermarktung von Lebensmitteln gefördert werden.Grundsätzlich stehen die Förderdarlehen in diesem Programm auch zur Refinanzierung von Leasingobjekten zur Verfügung.
Fördergegenstände
Senkung des Energieverbrauchs
Kälte- und Wärmetechnik, Wärmerückgewinnung, Abwärmenutzung, Beleuchtung, Gebäudedämmung
Minderung von Emissionen
Abwasseraufbereitungsanlagen, Filtertechniken in der Ernährungswirtschaft
Verbesserung des Verbraucherschutzes
regionale Verarbeitung und Direktvermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Verarbeitung ausschließlich ökologisch erzeugter Rohstoffe, Verbesserung der Produkt- und Prozessqualität in der Ernährungswirtschaft
Von der Förderung ausgenommen sind:
Konditionen
Art der Förderung: zinsgünstiges Darlehen
Höhe: bis zu 10.000.000,00 Euro pro Endkreditnehmer und Jahr. Der maximal zulässige Darlehensbetrag je Kreditnehmer kann durch EU-rechtliche Vorschriften begrenzt sein.
Finanzierungsanteil: bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionssumme
Auszahlung: 100 Prozent
Laufzeit: 4 - 30 Jahre
Tilgung
Es werden verschiedene Rückzahlungsrhythmen angeboten. Nähere Informationen erhalten Sie auf Anfrage von Ihrer Hausbank oder der Rentenbank. Bis zu 3 tilgungsfreie Anlaufjahre können vereinbart werden.
Zinsbindung: bis max. 10 Jahre
Sicherheiten: bankübliche Sicherheiten für den Darlehensnehmer (Vereinbarung mit der Hausbank)
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Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf das Förderdarlehen besteht nicht.
Konditionen
(Landwirtschaftliche Rentenbank)
Darlehensrechner
(Landwirtschaftliche Rentenbank)
Programmbedingungen Umwelt- und Verbraucherschutz (Nr. 253)
(Landwirtschaftliche Rentenbank)
Programmbedingungen Umwelt- und Verbraucherschutz Leasing (Nr. 264)
(Landwirtschaftliche Rentenbank)
Die Rentenbank vergibt die Darlehen nicht direkt, sondern über die von Ihnen gewählte Hausbank. Dort stellen Sie vor Beginn des Vorhabens den Antrag.
Kedit-Kontakte
(Landwirtschaftliche Rentenbank)
Antragsberechtigte
Fördervoraussetzungen
Die geplanten Investitionen dienen
Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs müssen Bestandteil eines Konzeptes zur Energieeinsparung sein.
Welche Unterlagen im Einzelnen nötig sind, teilt Ihnen Ihre Hausbank mit.
Kreditzinsen.
Die Hausbank ist berechtigt, bis zu einer Darlehenssumme von einschließlich 125.000,00 Euro eine einmalige Bearbeitungsgebühr von bis zu 1 Prozent einzubehalten. Bei höheren Darlehensbeträgen ist die Bearbeitungsgebühr auf 1.250,00 Euro begrenzt.
Konditionen
(Landwirtschaftliche Rentenbank)
Sie müssen das Darlehen vor Beginn Ihres Vorhabens bei der Hausbank beantragen.
Landwirtschaftliche Rentenbank
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Kein Problem: Diese und viele weitere Anliegen, für die Sie bisher verschiedene Behörden aufsuchen mussten, können Sie nun online, rund um die Uhr und im Eiltempo über den Einheitlichen Ansprechpartner Hessen (EAH) bequem von zu Hause oder Ihrem Büro aus abwickeln.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.eah.hessen.de
Hier können Sie den Flyer des Einheitlichen Ansprechpartner Hessen herunterladen: Info-Flyer Download