Logo der Gemeinde Dornburg

Hier können Sie online Anträge stellen / Meldungen machen.

Wählen Sie Ihr Anliegen aus:

Landwirtschaft

Hessenfinder

Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.

Bezeichnung:
Einsicht in das Stiftungsverzeichnis
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

In das Stiftungsverzeichnis sind eingetragen:

  • der Name der Stiftung,
  • die Rechtsnatur der Stiftung,
  • der Sitz der Stiftung,
  • der Zweck der Stiftung,
  • die Anschrift der Stiftung,
  • die vertretungsberechtigten Organe und Personen sowie die Art ihrer Vertretungsberechtigung,
  • das Datum der Anerkennung,
  • die zuständige Aufsichtsbehörde.

Teaser

Die Regierungspräsidien und die Stadt Frankfurt am Main führen ein zentrales elektronisches Informationssystem über Stiftungsinformationen für rechtsfähige Stiftungen.

An wen muss ich mich wenden?

Das Stiftungsverzeichnis wird von den Regierungspräsidien, für Stiftungen mit Sitz in Frankfurt von der Stadt Frankfurt am Main geführt.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Einsicht in das Stiftungsverzeichnis, das im Internet veröffentlicht ist, fallen keine Kosten oder Gebühren an.

Was sollte ich noch wissen?

Die verschiedenen Auftritte der für das Stiftungswesen zuständigen Behörden mit ihren Informationen zum Stiftungswesen sind nachfolgend erreichbar. Innerhalb dieser Seiten finden Sie auch die Ansprechpartner der verschiedenen Stellen und Informationen zum Stiftungsverzeichnis.

Umfassende Informationen finden Sie auch im Stiftungsportal des Landes Hessen.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Fachlich freigegeben am

28.08.2017
Aktuell gewählt: Dornburg (6559..)

Einheitlicher Ansprechpartner Hessen

Sie wollen sich selbständig machen, ein Unternehmen oder eine neue Niederlassung gründen? Sie wollen einen Handwerksbetrieb, ein Restaurant oder eine Rechtsanwaltskanzlei eröffnen? Und Ihre Zeit nicht für Behördengänge opfern?

Sie wollen eine Gaststätten- oder eine Maklererlaubnis beantragen? Ein Gewerbe an-, um- oder abmelden?

Kein Problem: Diese und viele weitere Anliegen, für die Sie bisher verschiedene Behörden aufsuchen mussten, können Sie nun online, rund um die Uhr und im Eiltempo über den Einheitlichen Ansprechpartner Hessen (EAH) bequem von zu Hause oder Ihrem Büro aus abwickeln.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.eah.hessen.de

Hier können Sie den Flyer des Einheitlichen Ansprechpartner Hessen herunterladen: Info-Flyer Download