Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.
Ausbildungsförderung können Sie für den Besuch von Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen und -gymnasien und Kollegs erhalten.
Als Ausländer können Sie Ausbildungsförderung unter bestimmten Voraussetzungen erhalten.
Den Antrag auf Ausbildungsförderung müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle einreichen. Verwenden Sie dazu die entsprechenden Formblätter. Zur Fristwahrung genügt ein formloser Antrag.
In Hessen können Sie Ihren Antrag hessenweit unter https://www.bafög-hessen.de online erstellen und dort auch das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung ermitteln. Bei Fragen zum Antrag wenden Sie sich bitte ausschließlich an das für Sie zuständige Amt.
Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid über die Entscheidung. Bei einem positiven Bescheid werden die Zahlungen monatlich im Voraus auf das angegebene Konto überwiesen.
Über Leistungen nach dem BAföG wird in der Regel für ein Schuljahr entschieden. Danach müssen Sie einen neuen Antrag stellen. Den genauen Bewilligungszeitraum für Ihre Förderung entnehmen Sie dem Bescheid.
Online-Antrag
(Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst)
An das zuständige Amt für Ausbildungsförderung
wenn kein Steuerbescheid vorhanden ist:
ggf. werden weitere Unterlagen benötigt
Es fallen keine Gebühren an.
BAföG erhalten Sie frühestens von Beginn des Monats an, in dem Sie die Ausbildung aufnehmen, jedoch erst, wenn Sie auch einen Antrag gestellt haben.
Die erforderlichen Formblätter sind bei den Ämtern für Ausbildungsförderung erhältlich und liegen auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst ausdruckbar vor.
BAföG - Alle Antragsformulare
(Bundesministerium für Bildung und Forschung)
Online-Antrag für Schüler
(Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst)
BAföG-Hotline:
0800 - 223-6341 (kostenfrei)
Anrufzeiten:
Mo: 08:00 - 20:00 Uhr
Di: 08:00 - 20:00 Uhr
Mi: 08:00 - 20:00 Uhr
Do: 08:00 - 20:00 Uhr
Fr: 08:00 - 20:00 Uhr
Weiterführende Informationen:
Sie wollen sich selbständig machen, ein Unternehmen oder eine neue Niederlassung gründen? Sie wollen einen Handwerksbetrieb, ein Restaurant oder eine Rechtsanwaltskanzlei eröffnen? Und Ihre Zeit nicht für Behördengänge opfern?
Sie wollen eine Gaststätten- oder eine Maklererlaubnis beantragen? Ein Gewerbe an-, um- oder abmelden?
Kein Problem: Diese und viele weitere Anliegen, für die Sie bisher verschiedene Behörden aufsuchen mussten, können Sie nun online, rund um die Uhr und im Eiltempo über den Einheitlichen Ansprechpartner Hessen (EAH) bequem von zu Hause oder Ihrem Büro aus abwickeln.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.eah.hessen.de
Hier können Sie den Flyer des Einheitlichen Ansprechpartner Hessen herunterladen: Info-Flyer Download