Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.
Im Ausland abgelegte Schulabschlüsse oder Berufsausbildungen können ganz oder teilweise anerkannt werden. Es gibt eine Vielzahl von Anerkennungs- und Anrechnungsverfahren, je nachdem, welcher Schulabschluss, welche Studienleistung oder welche Berufsausbildung anerkannt werden sollen. Nachfolgend sind die wichtigsten Verfahren und bearbeitenden Stellen aufgeführt.
Weiterführende Informationen finden Sie auf den im Folgenden genannten Internetseiten.
Anerkennung inländischer und ausländischer Bildungsnachweise
Wenn Sie Ihre Bildungsnachweise schulisch oder beruflich bewerten lassen möchten, können Sie sich an die Zentralstelle für die Anerkennung inländischer und ausländischer Bildungsnachweise wenden, die am Staatlichen Schulamt in Darmstadt angesiedelt ist.
In den Verantwortungsbereich der Zentralstelle fallen die nachfolgend aufgeführten Anerkennungsverfahren:
Bewerberinnen und Bewerber, die ein Studium an einer hessischen Hochschule aufnehmen wollen, wenden sich bitte an das akademische Auslandsamt der jeweiligen Universität oder an die jeweilige Fachhochschule.
Weitere Anerkennungsstellen
Neben den genannten gibt es eine Vielzahl weiterer Verfahren, die nicht von der Zentralstelle in Darmstadt, sondern von anderen Dienststellen des Landes Hessen oder bundesweiten Behörden bearbeitet werden. Eine Übersicht können Sie einem Leitfaden entnehmen, der von der Internetseite der Zentralstelle aufgerufen werden kann.
Staatliches Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt
Zentralstelle für die Anerkennung inländischer und ausländischer Bildungsnachweise
Rheinstraße 95
64295 Darmstadt
Tel.: 06151 3682-2
Fax: 06151 3682-400
E-Mail: poststelle.ssa.darmstadt@kultus.hessen.de
Weiterführende Informationen sowie Kontaktdaten für Rückfragen unter:
Voraussetzung für den Antrag auf Gleichstellung Ihres ausländischen Bildungsnachweises mit einem deutschen Schulabschluss ist ein Hauptwohnsitz in Hessen.
Die schulische Bewertung ausländischer Bildungsnachweise sowie die berufliche Bewertung von im Ausland erworbenen Ausbildungen sind kostenpflichtig.
Folgende Anerkennungsverfahren werden von der Hessischen Lehrkräfteakademie verantwortet:
Für die Anerkennung des „International Baccalaureate Diploma/Diplôme du Baccalauréat International“ als Hochschulzugangsberechtigung können Sie sich direkt an das Hessische Kultusministerium wenden.
Weiterführende Informationen zu den genannten Anerkennungsverfahren sowie Kontaktdaten für Rückfragen finden Sie unter:
Hessisches Kultusministerium
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