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Landwirtschaft

Hessenfinder

Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.

Bezeichnung:
Schienenverkehrslärm
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Bei der ansonsten umweltschonender Bahn ist der Lärm das gravierendste Umweltproblem. Er wird zunehmend zum Hemmschuh für den Ausbau des Schienennetzes und gefährdet das politische Ziel, mehr Verkehr von der Straße auf die Schiene zu verlagern. Schienenverkehrslärm ist der Lärm der durch den Betrieb von Fahrzeugen auf Schienenwegen sowie Rangier- und Umschlagbahnhöfen entsteht.

An wen muss ich mich wenden?

Ansprechpartner ist der jeweilige Eisenbahnverkehrsbetreiber (z. B. Deutsche Bahn),  der jeweilige Infrastrukturbetreiber (z. B. DB-Netz) und bei öffentlichen Schienenwegen die jeweilige Außenstelle des Eisenbahn-Bundesamtes. Bei U- und Straßenbahnen können Sie sich an die zuständige Verkehrsgesellschaft wenden.

Was sollte ich noch wissen?

Die Rollgeräusche sind bei den üblichen Geschwindigkeiten die dominierende Lärmquelle im Schienenverkehr. Für eine effektive Lärmminderung müssen verschiedene Maßnahmen kombiniert werden.

  • Die Schiene muss glatt sein (akustisches Schienenschleifen)  und darf nur wenig Schall abstrahlen (Schienenstegdämpfer, Schienenstegabschirmungen, niedrige Schallschutzwände etc.)
  • Die Räder müssen glatt sein (Scheibenbremsen, K- oder LL-Sohlen statt Grauguss-Sohlen) und sollen nur wenig Schall abstrahlen (günstige Radformen, Radabsorber, Radabschirmungen)

Lärmminderungsmaßnahmen am Ausbreitungsweg sollten erst nach den Maßnahmen am Fahrzeug und Gleis genutzt werden, um die Lärmimmissionen weiter zu verringern. Dazu zählen Schallschutzwände, -wälle und -fenster.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Fachlich freigegeben am

22.05.2017
Aktuell gewählt: Dornburg (6559..)

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