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Landwirtschaft

Hessenfinder

Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.

Bezeichnung:
Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung für Freiberufler
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Sie können Ihre befristete Aufenthaltserlaubnis für Freiberufler verlängern, wenn Sie Ihre freiberufliche Tätigkeit in Deutschland weiter ausüben wollen.

Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis müssen Sie dieselben Voraussetzungen wie bei der erstmaligen Erteilung der Aufenthaltserlaubnis erfüllen.

Zu den freiberuflichen Tätigkeiten gehören die selbständig ausgeübten wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden, erzieherischen oder andere selbstständigen Berufstätigkeiten nach § 18 Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes (zum Beispiel selbstständige Ärzte, Notare, Steuerberater).

Soweit erforderlich, müssen Sie aktuell nochmals eine Berufserlaubnis vorlegen.

Teaser

Sie können Ihre Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit verlängern, wenn Sie Ihre freiberufliche Tätigkeit in Deutschland weiter ausüben wollen und hierfür bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Verfahrensablauf

  • Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die Antragsstellung online ermöglicht oder ein spezielles Antragsformular vorhält.
  • Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie einen Termin in der Ausländerbehörde. Im Fall der Online-Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zu vereinbaren.
  • Während des Termins werden Ihre Identität und Ihre Unterlagen geprüft (bringen Sie bitte Ihre Unterlagen, möglichst im Original, mit zum Termin).
  • Wird Ihrem Antrag entsprochen, werden für die Herstellung eines neuen elektronischen Aufenthaltstitels (eATKarte) Ihre Fingerabdrücke genommen. Die Ausländerbehörde beauftragt die Herstellung der eAT-Karte bei der Bundesdruckerei. Nach der Fertigstellung erhalten Sie eine Information und können die Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen Stelle abholen. Die eAT-Karte ist grundsätzlich persönlich abzuholen.
  • Wird Ihr Antrag abgelehnt, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.

Zuständige Stelle

Für die Bearbeitung des Antrags ist die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde zuständig.

Voraussetzungen

Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis müssen Sie dieselben Voraussetzungen wie bei der erstmaligen Erteilung der Aufenthaltserlaubnis erfüllen. Dies sind regelmäßig:

  • Sie besitzen ein anerkanntes und gültiges Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass oder Passersatz).
  • Sie wollen eine selbstständige, freiberufliche Tätigkeit in Deutschland ausüben.
  • Sie verfügen, soweit dies für die Ausübung der Beschäftigung erforderlich ist, über eine gültige Berufsausübungserlaubnis beziehungsweise Ihnen wurde die Erteilung der Erlaubnis durch die zuständige Stelle zugesichert.
  • Sie können eine angemessene Alterssicherung nachweisen, wenn Sie das 45. Lebensjahr vollendet haben.
  • Sie können Ihren Lebensunterhalt und Krankenversicherungsschutz ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen sichern.
  • Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
  • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Grundsätzlich erfordert die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis die Vorlage der gleichen Unterlagen wie zur Ersterteilung:

  • Anerkanntes und gültiges Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass oder Passersatz)
  • Aktuelles biometrisches Foto im Passformat (45 x 35 mm)
  • Bei reglementierten Berufen: Erlaubnis zur Ausübung des freien Berufes oder Zusage über die Erteilung
  • Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhalts (zum Beispiel Eigenkapital, Sperrkonto, Verpflichtungserklärung)
  • Nachweis über den Krankenversicherungsschutz
  • Ab Vollendung des 45. Lebensjahres: Nachweis über die angemessene Altersvorsorge (zum Beispiel Nachweise über eigenes Vermögen, erworbene Rentenanwartschaften, Betriebsvermögen)
  • Aktuelle Meldebescheinigung
  • Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weniger oder weitere Nachweise verlangen.

Welche Gebühren fallen an?

Kosten:

  • 96,00 bei einem weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten
  • 93,00 bei einem weiteren Aufenthalt von über drei Monaten

Welche Fristen muss ich beachten?

Spätestens 8 Wochen vor Ablauf Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis sollte der Antrag bei der Ausländerbehörde eingehen.

Die Aufenthaltserlaubnis wird in der Regel für die Dauer der freiberuflichen Tätigkeit verlängert.

Widerspruchsfrist: 1 Monat

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsdauer: circa 6 bis 8 Wochen

Etwa 4 bis 6 Wochen dauert die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels durch die Bundesdruckerei

Rechtsbehelf

  • Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde
  • Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Ja

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Fachlich freigegeben am

29.12.2022
Aktuell gewählt: Dornburg (6559..)

Einheitlicher Ansprechpartner Hessen

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