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Landwirtschaft

Hessenfinder

Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.

Bezeichnung:
Anmeldung zur Gesetzlichen Unfallversicherung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wer ein Unternehmen eröffnet, muss dieses binnen einer Woche beim zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden. Diese Meldepflicht besteht unabhängig von der Tatsache, dass die gesetzliche Unfallversicherung eine Durchschrift jeder Gewerbeanzeige erhält. Der Meldepflicht unterliegen auch freiberuflich Tätige, Einrichtungen, Vereine und andere Unternehmen, z.B. mit Beteiligung der öffentlichen Hand sowie Unternehmen mit Sitz im Ausland, die inländische Beschäftigte haben. Sie gilt auch für Unternehmen ohne Beschäftigte.

Unfallversicherungsträger sind:

  • Gewerbliche Berufsgenossenschaften. Sie sind nach Branchen gegliedert.
  • Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand.
  • Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften.

Beschäftigte Ihres Unternehmens sind kraft Gesetzes versichert.

Unternehmer oder Freiberufler selbst sind in der Regel nicht bereits kraft Gesetzes und nur in Ausnahmefällen kraft der Satzung des Unfallversicherungsträgers automatisch versichert. Jeder Unternehmer kann sich aber freiwillig gegen die Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten versichern. Unfallversicherungsschutz kraft Gesetzes und kraft Satzung beginnt mit dem Eröffnungstag Ihres Unternehmens bzw. ggf. bereits früher, also mit der Aufnahme vorbereitender Tätigkeiten. Die freiwillige Versicherung ist beim zuständigen Unfallversicherungsträger zu beantragen.
 

An wen muss ich mich wenden?

Für ein Unternehmen ist immer nur ein Unfallversicherungsträger zuständig, auch wenn das Unternehmen unterschiedliche Bestandteile hat. Der zuständige Unfallversicherungsträger bestimmt sich nach der Branche Ihres Unternehmensschwerpunktes. Ist Ihnen unklar, welcher Unfallversicherungsträger für Ihr Unternehmen zuständig ist, dann erkundigen Sie sich entweder direkt bei einer Berufsgenossenschaft (die Adressen finden Sie im Internetauftritt  der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung ) oder telefonisch bei der kostenlosen Infoline der Gesetzlichen Unfallversicherung ( 0800 60 50 40 4) oder per E-Mail (info@dguv.de) . Die Infoline kann Sie nach Beratung auch direkt zu dem für Sie zuständigen Unfallversicherungsträger verbinden.

Hinweise zum zuständigen Unfallversicherungsträger
(Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung)

Welche Unterlagen werden benötigt?

An Informationen werden benötigt:
 

  • Eröffnungstag bzw. Datum der Übernahme,
  • Art und Gegenstand Ihres Unternehmens,
  • Branchenschwerpunkt, wenn Ihr Unternehmen in verschiedenen Branchen Leistungen anbietet,
  • Anzahl der Beschäftigten und Beschäftigungsbeginn.
     

Welche Gebühren fallen an?

Keine.

Anträge / Formulare

Ein Formular, das Ihnen die Anmeldung Ihres Unternehmens erleichtert, erhalten Sie unter dem Link der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.

Bemerkungen

Nähere Informationen z.B. zu Fragen der Prävention, zum Umfang des Versicherungsschutzes oder zum Leistungsumfang erhalten Sie von der DGUV-Infoline oder direkt von Ihrem Unfallversicherungsträger.

Prävention
(Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung)

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