Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.
Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende sollen durch Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gemäß § 45 SGB III eine individuelle Förderleistung erhalten, die ihre passgenaue Eingliederung unterstützt.
Im Rahmen der Ermessensleistung entscheidet Ihre Vermittlungs- und Beratungsfachkraft über die Notwendigkeit der Leistung. Die Entscheidung ist auch davon abhängig, wie der individuelle Förderbedarf mit den vor Ort zur Verfügung stehenden Arbeitsmarktdienstleistungen abgedeckt werden kann. Dabei muss berücksichtigt werden, ob geeignete Träger zugelassene Maßnahmen anbieten oder eine nach dem Vergaberecht eingekaufte Maßnahme zur Realisierung der Maßnahmeninhalte vorhanden ist.
Der Zugang zu den Maßnahmen erfolgt bei den Vergabemaßnahmen durch eine Zuweisung. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer Förderung im Rahmen eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins. Die Agentur für Arbeit kann das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Förderung bescheinigen und das Ziel und den Inhalt der Maßnahme festlegen (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein). Dieser kann zeitlich befristet sowie regional beschränkt werden. Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein berechtigt Sie zur Auswahl eines Trägers, der eine dem Maßnahmeziel und -inhalt entsprechende und nach § 179 SGB III zugelassene Maßnahme anbietet
HINWEISE:
Antrag
Alternative 1: Teilnahme am Standardprodukt durch Zuweisung
Alternative 2: Teilnahme durch Einlösen des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins
die Agentur für Arbeit (Arbeitsamt), in deren Bezirk Sie mit Wohnsitz gemeldet sind oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben
Partner vor Ort
(Bundesagentur für Arbeit)
Formlose Antragstellung
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