Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.
Der BVI Bundesverband Investment und Asset Management unterhält auf Grundlage des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) die Ombudsstelle für Investmentfonds. Sie schlichtet bei Konflikten im Zusammenhang mit Fonds oder Dienstleistungen von Fondsgesellschaften nach dem Kapitalanlagegesetzbuch, wie etwa fondsbasierte Altervorsorgeverträge (Riester) oder Depotführung. Als Verbraucher können Sie ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren beantragen, um bei Streitigkeiten eine einvernehmliche Lösung zu erzielen.
TIPP: Oftmals lassen sich Unstimmigkeiten bereits in direktem Kontakt mit der betroffenen Gesellschaft lösen. Es ist daher immer ratsam, sie um Klärung zu bitten, bevor Sie einen Schlichtungsantrag stellen.
Sollte im Schlichtungsverfahren keine Einigung möglich sein, können Sie Ihren Anspruch im gerichtlichen Verfahren geltend machen.
Liste der teilnehmenden Gesellschaften
(Bundesverband Investment und Asset Management)
Zuständigkeit prüfen
Prüfen Sie zunächst, ob die betroffene Gesellschaft am Ombudsmannverfahren des BVI teilnimmt (Liste der teilnehmenden Gesellschaften)
Tipp: Sollte die Ombudsstelle des BVI für Ihren konkreten Fall nicht zuständig sein, ist die Schlichtungsstelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zuständig, wenn es sich um eine Streitigkeit nach dem Kapitalanlagegesetzbuch handelt.
Zulässigkeit prüfen
Der BVI hat eine Checkliste zusammengestellt anhand der Sie prüfen können, ob alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Antragstellung gegeben sind: Zulässigkeits-Check
Schlichtungsantrag stellen
Eine Übersicht und Erläuterungen zum Ablauf des gesamten Verfahrens von der Antragstellung bis zum möglichen Schlichtungsvorschlag erhalten Sie ebenfalls beim Büro der Ombudsstelle des BVI.
Liste der teilnehmenden Gesellschaften
(Bundesverband Investment und Asset Management)
Welche Schlichtungsstelle ist für mich zuständig?
(Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, BaFin)
Zulässigkeits-Check
(Bundesverband Investment und Asset Management)
Verfahrensablauf
(Bundesverband Investment und Asset Management)
Ombudsstelle für Investmentfonds des Bundesverbandes Investment und Asset Management e. V.
Ausnahmen
In folgenden Fällen ist eine Schlichtung durch den Ombudsmann nicht möglich:
Gegebenenfalls fordert die Ombudsstelle von Ihnen weitere Unterlagen an.
Schlichtungsantrag
(Bundesverband Investment und Asset Management)
Das Verfahren ist für Sie kostenlos.
Sie wollen sich selbständig machen, ein Unternehmen oder eine neue Niederlassung gründen? Sie wollen einen Handwerksbetrieb, ein Restaurant oder eine Rechtsanwaltskanzlei eröffnen? Und Ihre Zeit nicht für Behördengänge opfern?
Sie wollen eine Gaststätten- oder eine Maklererlaubnis beantragen? Ein Gewerbe an-, um- oder abmelden?
Kein Problem: Diese und viele weitere Anliegen, für die Sie bisher verschiedene Behörden aufsuchen mussten, können Sie nun online, rund um die Uhr und im Eiltempo über den Einheitlichen Ansprechpartner Hessen (EAH) bequem von zu Hause oder Ihrem Büro aus abwickeln.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.eah.hessen.de
Hier können Sie den Flyer des Einheitlichen Ansprechpartner Hessen herunterladen: Info-Flyer Download