Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.
Ein Rechtsstreit ist ärgerlich, langwierig und oft teuer. Damit Meinungsverschiedenheiten zwischen Ihnen und Ihrer Bank einfacher geklärt werden können, haben die genossenschaftlichen Banken ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren eingerichtet. Ein unabhängiger Ombudsmann hilft Ihnen dabei, Differenzen schnell und unbürokratisch zu bereinigen.
Tipp: Oftmals lassen sich Unstimmigkeiten bereits in direktem Kontakt mit der betroffenen Bank lösen. Es ist daher immer ratsam, sie um Klärung zu bitten, bevor Sie einen Schlichtungsantrag stellen.
Sollte im Schlichtungsverfahren keine Einigung möglich sein, können Sie Ihren Anspruch im gerichtlichen Verfahren geltend machen.
Ausnahmen
In folgenden Fällen ist eine Schlichtung durch die Beschwerdestelle nicht möglich:
Zuständigkeit prüfen
Prüfen Sie zunächst, ob die betroffene Bank dem Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. angehört und sich diesem Verfahren angeschlossen hat. Eine aktuelle Liste erhalten Sie auf Anfrage bei der Kundenbeschwerdestelle des BVR.
Schlichtungsantrag stellen
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, richten Sie den Schlichtungsantrag schriftlich an die Kundenbeschwerdestelle.
Eine Übersicht mit Erläuterungen zum Ablauf des gesamten Ombudsmannverfahrens von der Antragstellung bis zum möglichen Schlichtungsvorschlag erhalten Sie in der Kundenbroschüre des BVR.
Kundenbeschwerdestelle
(Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken)
Kontakt zur Kundenbeschwerdestelle
(Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken)
An die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR)
Gegebenenfalls fordert die Beschwerdestelle von Ihnen weitere Unterlagen an.
Das Verfahren ist für Sie kostenlos
Das Ombudsmannverfahren hemmt die Verjährungsfrist von Ansprüchen.
Sie wollen sich selbständig machen, ein Unternehmen oder eine neue Niederlassung gründen? Sie wollen einen Handwerksbetrieb, ein Restaurant oder eine Rechtsanwaltskanzlei eröffnen? Und Ihre Zeit nicht für Behördengänge opfern?
Sie wollen eine Gaststätten- oder eine Maklererlaubnis beantragen? Ein Gewerbe an-, um- oder abmelden?
Kein Problem: Diese und viele weitere Anliegen, für die Sie bisher verschiedene Behörden aufsuchen mussten, können Sie nun online, rund um die Uhr und im Eiltempo über den Einheitlichen Ansprechpartner Hessen (EAH) bequem von zu Hause oder Ihrem Büro aus abwickeln.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.eah.hessen.de
Hier können Sie den Flyer des Einheitlichen Ansprechpartner Hessen herunterladen: Info-Flyer Download