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Landwirtschaft

Hessenfinder

Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.

Bezeichnung:
Eintragung in die Handwerksrolle - Ausübungsberechtigung gemäß § 7a Handwerksordnung (HwO) zur Eintragung mit einem zusätzlichen Handwerk
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Sind Sie bereits mit einem zulassungspflichtigen Handwerk der Anlage A der HwO in die Handwerksrolle eingetragen und können Sie meisterähnliche Kenntnisse und Fertigkeiten in einem anderen zulassungspflichtigen Handwerk nachweisen, besteht die Möglichkeit, eine Ausübungsberechtigung für das andere Handwerk zu beantragen.

Eine Ausübungsberechtigung berechtigt nicht zur Führung des Meistertitels und zur Ausbildung im betreffenden Handwerk. Sie kann auf eine Teiltätigkeit eines Handwerks beschränkt werden.

Tipp: Die zulassungspflichtigen Handwerke werden in der Anlage A zur Handwerksordnung aufgezählt.
 

Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag auf Erteilung einer Ausübungsberechtigung bei der zuständigen Handwerkskammer zusammen mit allen antragsbegründenden Unterlagen einreichen.

Sofern Sie sich hiermit einverstanden erklären, kann die Handwerkskammer eine Stellungnahme der zuständigen Innung oder Berufsvereinigung zu Ihrem Antrag einholen.
 

An wen muss ich mich wenden?

An die Handwerkskammer, in deren Bezirk sich Ihre Betriebsstätte befindet.

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln.

Voraussetzungen

Eintragung in der Handwerksrolle
Sie müssen bereits mit einem zulassungspflichtigen Handwerk als Inhaber oder Inhaberin beziehungsweise Betriebsleiter oder Betriebsleiterin in der Handwerksrolle eingetragen sein.

Sachkundenachweis
Eine Ausübungsberechtigung gemäß § 7a HwO erfordert den Nachweis meisterähnlicher Kenntnisse und Fertigkeiten in dem betreffenden (Teil-) Handwerk. Eingereichte Ausbildungs- und Arbeitszeugnisse und andere Nachweise können berücksichtigt werden.

Falls auf diese Weise kein ausreichender Qualifikationsnachweis möglich ist, können Sie die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten in einer Sachkundeprüfung nachweisen. Der Prüfer oder die Prüferin wird von der zuständigen Handwerkskammer beauftragt. Die Kosten der Sachkundeprüfung sind von Ihnen zu tragen.
 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ausgefülltes Antragsformular
  • Nachweis der Sachkunde in dem Handwerk, für das die Ausübungsberechtigung beantragt wird
    (Ausbildungs-, Weiterbildungs- und Arbeitszeugnisse, Referenzen)
     

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr für die Erteilung einer Ausübungsberechtigung für ein vollständiges Handwerk beträgt 650,00 Euro. Wenn der Antrag auf eine Teiltätigkeit beschränkt wird, beträgt die Gebühr 550,00 Euro. Bei Ablehnung des Antrags oder bei Rücknahme, bevor eine Entscheidung getroffen wurde, wird ebenfalls eine Bearbeitungsgebühr erhoben.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind keine Fristen zu beachten.

Anträge / Formulare

Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
 

Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen

Aktuell gewählt: Dornburg (6559..)

Einheitlicher Ansprechpartner Hessen

Sie wollen sich selbständig machen, ein Unternehmen oder eine neue Niederlassung gründen? Sie wollen einen Handwerksbetrieb, ein Restaurant oder eine Rechtsanwaltskanzlei eröffnen? Und Ihre Zeit nicht für Behördengänge opfern?

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Kein Problem: Diese und viele weitere Anliegen, für die Sie bisher verschiedene Behörden aufsuchen mussten, können Sie nun online, rund um die Uhr und im Eiltempo über den Einheitlichen Ansprechpartner Hessen (EAH) bequem von zu Hause oder Ihrem Büro aus abwickeln.

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Hier können Sie den Flyer des Einheitlichen Ansprechpartner Hessen herunterladen: Info-Flyer Download