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Landwirtschaft

Hessenfinder

Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.

Bezeichnung:
Freistellung wg. Akutpflege beim Arbeitgeber anmelden (unbezahlte Freistellung)
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wird ein naher Angehöriger akut pflegebedürftig, so können Sie sich bis zu 10 Arbeitstage (unentgeltlich) freistellen lassen, um die pflegerische Versorgung zu organisieren.

Verfahrensablauf

  • Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber unverzüglich Ihre Arbeitsverhinderung und die voraussichtliche Dauer mit.
  • Legen Sie Ihrem Arbeitgeber auf Verlangen eine ärztliche Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit des nahen Angehörigen und die Erforderlichkeit der Arbeitsbefreiung vor

An wen muss ich mich wenden?

Ihre(n) Arbeitgeber / Arbeitgeberin

Voraussetzungen

Sie sind

  • Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer,
  • in einer betrieblichen Berufsausbildung, oder
  • wegen Ihrer wirtschaftlichen Unselbständigkeit als arbeitnehmerähnliche Person anzusehen

(zu diesen gehören Sie zum Beispiel auch, wenn Sie in Heimarbeit beschäftigt sind).

Als nahe Angehörige gelten:

  • Großeltern, Eltern, Schwiegereltern
  • Ehegatten, Lebenspartner, Partner eine eheähnlichen Gemeinschaft, Geschwister
  • Kinder, Adoptiv- und Pflegekinder
  • die Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder des Ehegatten oder Lebenspartners
  • Schwiegerkinder
  • Enkelkinder

Welche Unterlagen werden benötigt?

Auf Verlangen Ihres Arbeitgebers

  • ärztliche Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit des nahen Angehörigen und die Erforderlichkeit der Arbeitsbefreiung
     

Welche Fristen muss ich beachten?

Dauer: Maximal 10 Tage

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Fachlich freigegeben am

29.02.2012

Aktuell gewählt: Dornburg (6559..)

Einheitlicher Ansprechpartner Hessen

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