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Landwirtschaft

Hessenfinder

Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.

Bezeichnung:
Leichenpass
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Für die Überführung einer Leiche ins Ausland wird ein Leichenpass benötigt.

Auch für die Überführung einer Leiche von Hessen in andere Bundesländer ist ein Leichenpass erforderlich, wenn deren Rechtsvorschriften für die Beförderung oder Bestattung der Leiche einen Leichenpass benötigen.

Verfahrensablauf

Der Leichenpass muss von dem für die Bestattung verantwortlichen Angehörigen beziehungsweise von dem mit dem Transport beauftragten Bestattungsunternehmen beantragt werden.
 

An wen muss ich mich wenden?

An die Stadt- oder Gemeindeverwaltung des Sterbeortes.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Sterbeurkunde oder Bescheinigung über die Rückstellung der Beurkundung
  • Leichenschauschein
  • Bescheinigung über die ordnungsgemäße Einsargung durch das Bestattungsunternehmen
  • Bescheinigung des Bestattungsunternehmens, dass die Beförderung mit einem zur Leichenbeförderung bestimmtes Fahrzeug durchgeführt wird.
  • gegebenenfalls schriftliche Vollmacht für das beauftragte Bestattungsunternehmen
  • bei Anhaltspunkten für einen nichtnatürlichen Tod oder bei der Leiche einer unbekannten Person:
    Genehmigung der Staatsanwaltschaft oder des Amtsgerichts
  • ärztliche Bescheinigung des Gesundheitsamtes, wonach gegen die Beförderung der Leiche keine Bedenken bestehen, sofern der Verstorbene an einer meldepflichtigen Krankheit nach dem Infektionsschutzgesetz gelitten hat

Welche Gebühren fallen an?

Für die Ausstellung eines Leichenpasses fällt eine Gebühr von 28,00 Euro an.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Fachlich freigegeben am

05.01.2017
Aktuell gewählt: Dornburg (6559..)

Einheitlicher Ansprechpartner Hessen

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