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Landwirtschaft

Hessenfinder

Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.

Bezeichnung:
Frauenbüros in den Kommunen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Die kommunalen Frauenbüros erfüllen den gesetzlichen Auftrag zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Mann und Frau.

Sie

  • sind Servicestellen für Frauen und Mädchen
  • entwickeln frauenpolitische Konzepte
  • sichern Qualitätsstandards in der Fraueninfrastruktur
  • nehmen auf vielen Ebenen Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte wahr
  • sind "Trägerinnen öffentlicher Belange" und geben Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen des Landes ab
  • stellen Öffentlichkeit für frauenpolitische Themen her
  • initiieren und unterstützen Fraueneinrichtungen
  • sind Anlaufstellen für Bürgerinnen in Gemeinden, Städten und Landkreisen sowie weibliche Beschäftigte in der Verwaltung

An wen muss ich mich wenden?

An Ihr örtliches Frauenbüro.

Die Landesarbeitsgemeinschaft Hessischer Frauenbüros – LAG – hat in ihrem Internetauftritt eine Landkarte eingestellt, in der Sie die Frauenbüros finden, die Mitglied der LAG sind:

Was sollte ich noch wissen?

Die Frauenbeauftragten und Frauenbüros nach der Hessischen  Gemeindeordnung (HGO), der Hessischen Landkreisordnung (HKO) sind in der Landesarbeitsgemeinschaft der Hessischen Frauenbüros (LAG) zusammengeschlossen. Nähere Informationen finden Sie im Internetauftritt der LAG.

Umfassende Informationen zum Thema „Chancengleichheit und Gender Mainstreaming“ finden Sie im Internetauftritt des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Fachlich freigegeben am

20.06.2013
Aktuell gewählt: Dornburg (6559..)

Einheitlicher Ansprechpartner Hessen

Sie wollen sich selbständig machen, ein Unternehmen oder eine neue Niederlassung gründen? Sie wollen einen Handwerksbetrieb, ein Restaurant oder eine Rechtsanwaltskanzlei eröffnen? Und Ihre Zeit nicht für Behördengänge opfern?

Sie wollen eine Gaststätten- oder eine Maklererlaubnis beantragen? Ein Gewerbe an-, um- oder abmelden?

Kein Problem: Diese und viele weitere Anliegen, für die Sie bisher verschiedene Behörden aufsuchen mussten, können Sie nun online, rund um die Uhr und im Eiltempo über den Einheitlichen Ansprechpartner Hessen (EAH) bequem von zu Hause oder Ihrem Büro aus abwickeln.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.eah.hessen.de

Hier können Sie den Flyer des Einheitlichen Ansprechpartner Hessen herunterladen: Info-Flyer Download