Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.
Wenn Sie geschäftsmäßig Auskunft über die Aussichten der Auswanderung und über die Lebensverhältnisse im Einwanderungsland, insbesondere über die Arbeits- und Niederlassungsverhältnisse geben möchten oder in diesen Angelegenheiten Rat erteilen wollen, bedürfen Sie der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Die Erlaubnis kann unter Bedingungen erteilt und mit Auflagen verbunden werden. Auch nachträgliche Auflagen sind möglich.
Bundesverwaltungsamt
Referat II B 6
50728 Köln
Zentraler Kontakt
Tel.: +49 22899 358-0
Tel 2: +49 221 758-0
Fax: +49 22899 358-2823
Bundesverwaltungsamt
Referat II B 6
50728 Köln
Zentraler Kontakt
Tel.: +49 22899 358-0
Tel 2: +49 221 758-0
Fax: +49 22899 358-2823
Sie müssen die erforderliche Zuverlässigkeit und Sachkunde besitzen. Die erforderliche Sachkunde umfasst insbesondere:
Änderungen zu den im Antrag oder in den Unterlagen gemachten Angaben müssen Sie der zuständigen Stelle unverzüglich und unaufgefordert mitteilen.
keine fachliche Freigabe
Sie wollen sich selbständig machen, ein Unternehmen oder eine neue Niederlassung gründen? Sie wollen einen Handwerksbetrieb, ein Restaurant oder eine Rechtsanwaltskanzlei eröffnen? Und Ihre Zeit nicht für Behördengänge opfern?
Sie wollen eine Gaststätten- oder eine Maklererlaubnis beantragen? Ein Gewerbe an-, um- oder abmelden?
Kein Problem: Diese und viele weitere Anliegen, für die Sie bisher verschiedene Behörden aufsuchen mussten, können Sie nun online, rund um die Uhr und im Eiltempo über den Einheitlichen Ansprechpartner Hessen (EAH) bequem von zu Hause oder Ihrem Büro aus abwickeln.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.eah.hessen.de
Hier können Sie den Flyer des Einheitlichen Ansprechpartner Hessen herunterladen: Info-Flyer Download