Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.
Die Renteninformation gibt Ihnen einen Überblick über Ihre erworbenen Anwartschaften und die Höhe der Altersrente, die Sie erwarten können. Die Renteninformation beinhaltet unter anderem:
Der Hochrechnung wird eine Beitragszahlung wie im Durchschnitt der letzten 5 Kalenderjahre zugrunde gelegt. Damit ist die Renteninformation eine wichtige Grundlage für die Planung Ihrer zusätzlichen privaten und betrieblichen Altersvorsorge.
Gemeinsam mit Ihrer ersten Renteninformation erhalten Sie außerdem einen Versicherungsverlauf. Diesem können Sie die in Ihrem Rentenversicherungskonto gespeicherten Zeiten und Verdienste entnehmen.
Renteninformationen werden auch ins Ausland versandt. Allerdings endet der automatische Versand bei einem Wohnsitz im Ausland, wenn Sie seit mehr als 3 Jahren keine Beiträge mehr zur Deutschen Rentenversicherung gezahlt haben.
Bei den in der Renteninformation genannten Beträgen handelt es sich um Bruttowerte. Von dem genannten Rentenbetrag sind noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie gegebenenfalls Steuern zu zahlen.
Außerdem enthält die Renteninformation einen ausdrücklichen Hinweis darauf, dass die Berechnung Ihrer prognostizierten Rente ohne Berücksichtigung des Kaufkraftverlusts erfolgt. Auf der Rückseite Ihrer Renteninformation finden Sie ein konkretes Berechnungsbeispiel zum Kaufkraftverlust.
Ab Ihrem 27. Geburtstag bekommen Sie jährlich eine Renteninformation von Ihrem Rentenversicherungsträger, wenn Sie insgesamt mindestens 5 Jahre Beiträge gezahlt haben. Sie können die Renteninformation auch jederzeit formlos anfordern.
Ihre Renteninformation erhalten Sie automatisch jährlich per Post, sobald Sie die Voraussetzungen erfüllt haben. Sie müssen keinen Antrag stellen. Sie können aber auch jederzeit eine Renteninformation formlos anfordern.
Wenn Sie Ihre Renteninformation per Post erhalten möchten, können Sie diese online ohne weitere Registrierungen anfordern:
Wenn Sie Ihre Renteninformation direkt online erhalten möchten, müssen Sie sich zuvor online registrieren:
Sie benötigen keine zusätzliche Unterlagen.
Es fallen keine Kosten an.
Es gibt keine Frist.
Onlineverfahren mit Registrierung: in der Regel keine
Onlineverfahren ohne Registrierung: etwa 7 Tage
Nein
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Bei den in der Renteninformation genannten Beträgen handelt es sich um Bruttowerte. Von dem genannten Rentenbetrag sind noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie gegebenenfalls Steuern zu zahlen.
Außerdem enthält die Renteninformation einen ausdrücklichen Hinweis darauf, dass die Berechnung Ihrer prognostizierten Rente ohne Berücksichtigung des Kaufkraftverlusts erfolgt. Auf der Rückseite Ihrer Renteninformation finden Sie ein konkretes Berechnungsbeispiel zum Kaufkraftverlust.
Deutsche Rentenversicherung (DRV)
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
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Kein Problem: Diese und viele weitere Anliegen, für die Sie bisher verschiedene Behörden aufsuchen mussten, können Sie nun online, rund um die Uhr und im Eiltempo über den Einheitlichen Ansprechpartner Hessen (EAH) bequem von zu Hause oder Ihrem Büro aus abwickeln.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.eah.hessen.de
Hier können Sie den Flyer des Einheitlichen Ansprechpartner Hessen herunterladen: Info-Flyer Download