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Landwirtschaft

Hessenfinder

Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.

Bezeichnung:
Zulassung als Klassifizierungsunternehmen nach dem Fleischgesetz
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Betriebe, die die Klassifizierung von Rinder-Schlachtkörpern (Einstufung in gesetzliche Handelsklassen und Kategorien) sowie von Schweine- und Schafschlachtkörper (Einstufung in gesetzliche Handelsklassen) vornehmen, benötigen eine Zulassung.

Verfahrensablauf

Reichen Sie den Antrag bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung schriftlich oder elektronisch ein. Die Bundesanstalt prüft Ihren Antrag, fordert bei Bedarf Unterlagen nach und erstellt einen Zulassungsbescheid. Der Zulassungsbescheid geht Ihnen schriftlich zu. Er kann mit Auflagen versehen werden. Auflagen können auch nachträglich aufgenommen, ergänzt oder geändert werden.

Weiterführende Informationen

An wen muss ich mich wenden?

An die

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Sie können das Verfahren auch abwickeln über den Einheitlichen Ansprechpartner

Einheitlichen Ansprechpartner

Voraussetzungen

Zulassungsvoraussetzungen für Unternehmen:

  • Unabhängigkeit von den Beteiligten der gesamten Vermarktungskette Fleisch
  • Nachweis von Zuverlässigkeit und Sachkunde
  • Niederlassung oder zustellungsfähige Anschrift im Inland
  • hinreichende Anzahl zugelassener Klassifizierer
  • Voraussetzungen der Norm DIN EN ISO/IEC 17020:2004-11 Typ A werden erfüllt

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag
  • Name und Anschrift des antragstellenden Unternehmens, im Falle von Niederlassungen auch deren Anschrift
  • Nachweis, dass Ihr Unternehmen die Klassifizierung von Schlachtkörpern von Rindern, Schweinen und Schafen ordnungsgemäß durchführen kann (Unterlagen über die betriebliche Ausstattung)
  • Nachweis, dass die für die Durchführung der Klassifizierung vorgesehenen Mitarbeiter über die erforderliche Zulassung verfügen
  • Darstellung und Erklärung, dass die Unabhängigkeit Ihres Unternehmens von den Beteiligten der gesamten Vermarktungskette für Fleisch sichergestellt ist (§ 3 Fleischgesetz)
  • Sofern Ihr Unternehmen vor der Antragstellung Tätigkeiten auf dem Gebiet der Klassifizierung von Schlachtkörpern durchgeführt hat, eine Darstellung:
    • der bisherigen Klassifizierungstätigkeit nach Art und Umfang, längstens für den Zeitraum der letzten 3 Jahre vor der Antragstellung,
    • der bisherigen Auftraggeber sowie
    • der Sachkunde der von ihnen beschäftigten Klassifizierer durch Angaben zur Zulassung, Aus- und Fortbildung und zur beruflichen Erfahrung auf dem Gebiet der Klassifizierung und Verwiegung von Schlachtkörpern.
  • Darstellung der betrieblichen Aufbauorganisation
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen
  • bei einer juristischen Person oder einer nicht rechtsfähigen Personenvereinigung: Auszug aus dem Gewerbezentralregister für die zur Vertretung oder Geschäftsführung Berechtigten

Zur Entscheidung über den Antrag können über die im Antrag erfolgten Angaben hinaus weitere Angaben und Nachweise erforderlich sein.

Welche Gebühren fallen an?

  • Vor-Ort-Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen eines Klassifizierungsunternehmens
    • Basisbetrag pro Vor-Ort-Prüfung: Gebührenrahmen 150,00 Euro - 300,00 Euro
    • zuzüglich je angefangenem Prüfungstag: 250,00 Euro - 500,00 Euro
  • Zulassung eines Klassifizierungsunternehmens: 200,00 Euro - 500,00 Euro
  • umfangreiche schriftliche Anfragen zur Zulassung von Klassifizierungsunternehmen: bis zu 40,00 Euro
  • Rücknahme oder Widerruf der Zulassung als Klassifizierungsunternehmen: 50,00 Euro - 200,00 Euro
  • Erlöschen der Zulassung eines Klassifizierungsunternehmens: 150,00 Euro

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Frist beginnt, wenn die Unterlagen vollständig vorliegen.

Eine Fristverlängerung ist einmal um einen angemessenen Zeitraum möglich, wenn dies wegen der Schwierigkeit der Angelegenheit gerechtfertigt ist. Dies muss die zuständige Behörde Ihnen gegenüber rechtzeitig mitteilen und begründen.

Bearbeitungsdauer

Antragsprüfung: maximal 6 Monate

Rechtsgrundlage

§ 1 Absatz 1 der 2. Fleischgesetz-Durchführungsverordnung (2. FlGDV)
Verordnung über die Anforderungen an die Zulassung von Klassifizierungsunternehmen und Klassifizierern für Schlachtkörper von Rindern, Schweinen und Schafen

Fleischgesetz (FlG)

Anträge / Formulare

Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.

Aktuell gewählt: Dornburg (6559..)

Einheitlicher Ansprechpartner Hessen

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